In der Schweizer Bundesverfassung und auf Gesetzesebene ist das Schweizer Vorsorgesystem fest verankert. Dabei spielt das Drei-Säulen-Prinzip eine zentrale Rolle. Es besteht aus obligatorischer staatlicher und beruflicher sowie aus freiwilliger privater Vorsorge. Diese drei Säulen sind aufeinander abgestimmt, ergänzen sich und erbringen finanzielle Leistungen bei Invalidität, Pensionierung oder bei einem Todesfall.
In der staatliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) sind alle in der Schweiz wohnenden oder arbeitenden Personen versichert.
Die Beiträge von Erwerbstätigen werden direkt vom Lohn abgezogen. Nichterwerbstätige leisten mindestens einen Minimalbeitrag. Dieser kann entfallen, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin mindestens den doppelten Minimalbeitrag leistet.
Die Leistungen werden in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten ausbezahlt. Die Maximalleistungen sind jedoch begrenzt und u.a. abhängig von der Anzahl Beitragsjahre.
Das Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regeln die Vorsorge aller Arbeitnehmenden über ihren Arbeitgeber (Pensionskasse) und die Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Die Beiträge von Arbeitnehmenden werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber muss mindestens denselben Betrag einzahlen. Die Beiträge für Betriebsunfälle müssen ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen werden.
Die Leistungen werden in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten ausbezahlt. Die gesetzlichen Maximalleistungen sind jedoch begrenzt und ergänzen die Leistungen aus der ersten Säule.
Mit der freiwilligen privaten Vorsorge (Säule 3a oder Säule 3b) können alle ihre Leistungen aus der ersten und zweiten Säule bedarfsgerecht ergänzen. Der Bund schafft dafür steuerliche Anreize, insbesondere in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a).
Wer freiwillig vorsorgt, bezahlt seine Beiträge selbst. In der Säule 3a können diese bis zu einem vom Bundesrat festgelegten Maximalbeitrag jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Je nach Bedarf können verschiedene Leistungen versichert werden. Diese werden in Form von Kapitalleistungen, Alters- oder Invaliden-Renten oder Todesfallleistungen ausbezahlt.