Empfehlen Sie uns weiter, wenn Sie bereits Kundin oder Kunde von Helvetia sind und einen laufenden Versicherungsvertrag haben. Ausserdem wohnen Sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein und sind mindestens 18 Jahre alt. Nicht teilnahmeberechtigt sind Broker, Vermittler und Mitarbeitende von Helvetia.
Zum Beispiel Ihren Freunden, Bekannten oder Verwandten – aber grundsätzlich allen Personen, die noch keinen laufenden Versicherungsvertrag bei Helvetia haben, in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Broker, Vermittler und Mitarbeitende von Helvetia.
Sie können Helvetia so vielen Personen weiterempfehlen, wie Sie möchten. Starten Sie dazu den Prozess einfach erneut.
Für jede vermittelte Person, die einen neuen Versicherungsvertrag bei Helvetia abgeschlossen hat, erhalten Sie ein Dankeschön. Wir informieren Sie, wenn es geklappt hat. Ihr Geschenk dürfen Sie sich dann auf der Bestellplattform selbst aussuchen.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Unser Geschenkesortiment wird laufend angepasst. Bestimmt finden Sie etwas, das Ihnen gefällt.
Wenden Sie sich bitte an weiterempfehlung@helvetia.ch. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.