Selbst wer lückenlos in die AHV einbezahlt hat und zudem immer über den Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert war, kann nach der Pensionierung nur mit etwa 60% seines letzten Einkommens rechnen. Die dritte Säule ist also unerlässlich, um die Leistungen aus AHV und Pensionskasse individuell zu ergänzen.
Die Säule 3b ist Teil der privaten Vorsorge in der Schweiz und wird auch freie Vorsorge genannt. Die Vorsorgelösungen der Säule 3b lassen sich flexibel an Ihre Bedürfnisse und Sparziele anpassen. Dank frei wählbaren Laufzeiten und Leistungen, sind sie die ideale Ergänzung zur Säule 3a.
Alle Personen, unabhängig von Berufstätigkeit und Wohnort können in die Säule 3b einzahlen. Einschränkungen aufgrund von Annahmerichtlinien sind möglich.
Grundsätzlich jederzeit. Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen.
Die Höhe der Einzahlungen sind nicht festgelegt. Einschränkungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind möglich.
Grundsätzlich ist ein Bezug jederzeit möglich.
Kapitalauszahlungen von 3b-Versicherungslösungen mit Jahresprämien sind in der Regel steuerfrei. Bei Versicherungslösungen mit Einmalprämien ist die Auszahlung steuerfrei, vorausgesetzt: