Wer ist ein Junglenker – und wen zählt man zu den Neulenkern? Als Junglenker werden Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren bezeichnet. Neulenker sind Personen, die seit weniger als zwei Jahren einen Führerschein besitzen, unabhängig vom Alter.
Nach bestandener Prüfung fahren Neulenkerinnen und -lenker drei Jahre auf Probe. Was bedeutet das?
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung gibt wertvolle Tipps, wie die dreijährige Probezeit einfach zu bestehen ist.
Die Autoversicherung für Neu- und Junglenker unterscheidet sich nicht von jener, die erfahrene Fahrerinnen und Fahrer abschliessen. Das Gesetz schreibt eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung vor. Diese übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Lohnenswert ist oft auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Unser Artikel erklärt den Unterschied.
Das eigene Auto hat oft einen emotionalen Wert. Sie möchten es gut schützen – aber auch nicht zu viel für die Versicherung bezahlen. Erweitern sie den Schutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget, beispielsweise für Parkschäden, Pannenhilfe, Bonusschutz, zusätzlichen Schutz für mitgeführte private Gegenstände oder spezielle Leistungen für Elektrofahrzeuge.
Schäden während einer Lernfahrt, bei dem das Fahrzeug oder Dritte betroffen sind, sind in der Regel von der Versicherung der Fahrschule gedeckt. Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fahrlehrerin oder Ihrem Fahrlehrer.
Geschieht ein Unfall bei privaten Lernfahrten mit dem Familienauto, so kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten auf. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziert die Schäden am eigenen Auto. Aber aufgepasst: Möglicherweise gilt ein höherer Selbstbehalt, wenn Neu- oder Junglenker am Steuer sitzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.