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Autoversicherung für Neulenkerinnen und Neulenker.

Das Wichtigste in Kürze
Endlich den Führerausweis in der Tasche! Das ist für viele Junge ein bedeutsamer Moment. Doch neue Rechte bringen auch neue Pflichten. Darauf müssen Sie achten.

Jung- oder Neulenker?

Wer ist ein Junglenker – und wen zählt man zu den Neulenkern? Als Junglenker werden Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren bezeichnet. Neulenker sind Personen, die seit weniger als zwei Jahren einen Führerschein besitzen, unabhängig vom Alter.

Führerausweis auf Probe

Nach bestandener Prüfung fahren Neulenkerinnen und -lenker drei Jahre auf Probe. Was bedeutet das?

  • Der Weiterbildungskurs (WAB) ist innerhalb von zwölf Monaten zu absolvieren.
  • Es gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer.
  • Delikte im Strassenverkehr werden schärfer sanktioniert.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung gibt wertvolle Tipps, wie die dreijährige Probezeit einfach zu bestehen ist.


Erstes eigenes Auto - welche Versicherung brauche ich?

Die Autoversicherung für Neu- und Junglenker unterscheidet sich nicht von jener, die erfahrene Fahrerinnen und Fahrer abschliessen. Das Gesetz schreibt eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung vor. Diese übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Lohnenswert ist oft auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Unser Artikel erklärt den Unterschied.

Das eigene Auto hat oft einen emotionalen Wert. Sie möchten es gut schützen – aber auch nicht zu viel für die Versicherung bezahlen. Erweitern sie den Schutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget, beispielsweise für Parkschäden, Pannenhilfe, Bonusschutz, zusätzlichen Schutz für mitgeführte private Gegenstände oder spezielle Leistungen für Elektrofahrzeuge.

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Helvetia Autoversicherung – mit Sicherheit richtig

Wo immer Sie hinfahren und was immer passiert – mit der Autoversicherung von Helvetia sind Sie und Ihr Fahrzeug optimal geschützt.

Schadenfall während Lernfahrten – wer zahlt?

Schäden während einer Lernfahrt, bei dem das Fahrzeug oder Dritte betroffen sind, sind in der Regel von der Versicherung der Fahrschule gedeckt. Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fahrlehrerin oder Ihrem Fahrlehrer.

Geschieht ein Unfall bei privaten Lernfahrten mit dem Familienauto, so kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten auf. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziert die Schäden am eigenen Auto. Aber aufgepasst: Möglicherweise gilt ein höherer Selbstbehalt, wenn Neu- oder Junglenker am Steuer sitzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nicole D. (21), Köniz

Bin ich versichert, wenn ich mit einem fremden Auto fahre?

Wenn Sie den Führerausweis in der Tasche haben und ein Auto fahren, das nicht auf Sie ausgestellt ist, sollten Sie den Zusatz für das Führen fremder Fahrzeuge in Ihrer Privathaftpflichtversicherung einschliessen. Beachten Sie zudem, dass bei einem Grenzübertritt eine Bewilligung zur Benutzung des Fahrzeuges erforderlich ist. Es genügt eine von der Fahrzeughalterin oder vom Fahrzeughalter unterzeichnete Erlaubniserklärung.

Pascal B. (19), Opfikon

Gilt meine Autoversicherung auch im Ausland?

Die Autoversicherung bei Helvetia gilt – mit wenigen Ausnahmen – auch in den übrigen Ländern Europas sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte), bescheinigt, dass für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Sie ist in vielen europäischen Ländern Pflicht.

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Alessandra Bildstein

Kundenberaterin

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