Mit diesen fünf Tipps rund um die Versicherung des Eigenheims sind Sie gegen die grössten Risiken gewappnet.
Eine Bauversicherung deckt Schäden, die durch einen Bauunfall am noch nicht fertig gebauten Haus passieren. Auch der Diebstahl von Baumaterial kann über die Bauversicherung gedeckt werden. Sie wird in der Regel zusammen mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Somit besteht auch eine Versicherung, falls plötzlich das Baugerüst auf das Nachbargrundstück stürzt und Sach- oder Personenschäden verursacht.
Wenn das Haus fertig gebaut ist, löst die Gebäudeversicherung die Bauversicherung ab. Die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis sind die einzigen vier Kantone, in denen die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist. In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung vorgeschrieben, wird jedoch nicht über die kantonale Gebäudeversicherung, sondern über Privatversicherungen abgeschlossen.
Gut zu wissen: Die kantonale Gebäudeversicherung kommt nur für Feuer-und Elementarschäden auf. Zudem sind nicht alle Gebäudebestandteile versichert. Helvetia bietet darum den Zusatz «Nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung versicherte Gebäudebestandteile» und weitere Zusatzversicherungen wie «All-Risks» an. So lässt sich die kantonale Gebäudeversicherung passend ergänzen.
Kaum bekannt, aber wahr: Nebst Unwettern gibt es in der Schweiz auch immer wieder Erdbeben – durchschnittlich 500 bis 800 Erdbeben jedes Jahr. Glücklicherweise sind die meisten kaum spürbar. Was viele nicht wissen: Ein Erdbeben gilt in der Schweiz nicht als Elementarrisiko, weshalb diese Schäden nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt sind. Mit einem entsprechenden Zusatz der Gebäudeversicherung können Sie sich allerdings gegen die Folgen schützen.
Mit der Gebäudehaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden an Dritten oder deren Eigentum versichert. Rutscht die Postbotin auf dem vereisten Grundstück aus oder setzt der Wasserrohrbruch nicht nur den eigenen Keller, sondern auch denjenigen Ihrer Nachbarn unter Wasser, werden die Schadenersatzansprüche von der Gebäudehaftpflichtversicherung übernommen.
Gut zu wissen: Wer im eigenen Einfamilienhaus wohnt, ist bereits durch die Privathaftpflicht gegen solche Schäden versichert.
Viele Eigenheimbesitzer setzen heute auf eine umweltfreundliche Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage. Auch das Heizen mit Erdwärme schützt Umwelt und Portemonnaie. Über den Zusatz «Nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung versicherte Gebäudebestandteile» können die Photovoltaikanlage und Erdwärmsonde gegen Feuer, Wasser und Elementarereignisse abgesichert werden. Auch die Zusätze all «All-Risks» und «Erdbebenversicherung» bieten einen erweiterten Schutz. Wer seine Photovoltaikanlage oder Erdwärmsonde nicht in der Gebäudeversicherung einschliessen möchte, kann auf eine fokussierte Photovoltaik-Versicherung oder Erdwärmesonden-Versicherung zurückgreifen.
Gut zu wissen: Teilweise müssen die Feuer- und Elementarrisiken der Photovoltaikanlage über die kantonale Gebäudeversicherung versichert werden. Es muss darum vorab geklärt werden, ob die jeweilige kantonale Gebäudeversicherung diese Deckung anbietet.