Hinweis zur beruflichen Vorsorge: Für Produkte aus der beruflichen Vorsorge wird eBill noch nicht angeboten.
Beim Lastschriftverfahren erlauben Sie Ihrer Bank oder der Postfinance, Ihr Konto direkt zu belasten und den Rechnungsbetrag an Helvetia zu überweisen (Zahlungsermächtigung). Gegen jede Belastung können Sie innert 30 Tagen Einspruch erheben.
Die regelmässige Belastung via Lastschriftverfahren bieten wir unseren Kundinnen und Kunden im Bereich der privaten Vorsorge, bei Hypotheken sowie für alle unsere Mieterinnen und Mieter an.
Die praktische QR-Rechnung ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine: Diese werden im Zuge einer Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs ab September 2022 nicht mehr eingesetzt werden. Auch Helvetia stellt schrittweise auf diese neue und effiziente Lösung um.