Hinweis zur beruflichen Vorsorge: Für Produkte aus der beruflichen Vorsorge wird eBill noch nicht angeboten.
Beim Lastschriftverfahren erlauben Sie Ihrer Bank oder der Postfinance, Ihr Konto direkt zu belasten und den Rechnungsbetrag an Helvetia zu überweisen (Zahlungsermächtigung). Gegen jede Belastung können Sie innert 30 Tagen Einspruch erheben.
Die regelmässige Belastung via Lastschriftverfahren bieten wir unseren Kundinnen und Kunden im Bereich der privaten Vorsorge, bei Hypotheken sowie für alle unsere Mieterinnen und Mieter an.
Die praktische QR-Rechnung ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine: Diese werden im Zuge einer Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs ab September 2022 nicht mehr eingesetzt werden. Auch Helvetia stellt schrittweise auf diese neue und effiziente Lösung um.
Unsere Kundinnen und Kunden erhalten die erste Rechnung zu jedem neuen Vertrag auf dem Postweg zugestellt, zusammen mit den weiteren Unterlagen zur jeweiligen Police. Wir empfehlen anschliessend die Registration bei eBill , um die weitere Rechnungen rasch und bequem online zu begleichen.
Sie finden alle Ihre Rechnungen wie auch die Policen bei myHelvetia. Sie können sich jederzeit online bei myHelvetia registrieren.
Eine Übersicht über Ihre aktuellen Verträge und die jeweilige Rechnungsart finden Sie bei myHelvetia.
Ihre Beraterin oder ihr Berater hilft bei Fragen zu Ihrer Rechnung gerne weiter. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder via Kontaktformular.
eBill ist die digitale Rechnung für die Schweiz. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnung direkt im E-Banking – das Versenden einer Rechnung per Post oder E-Mail und deren manuelle Erfassung entfallen. Sie lösen die Zahlung direkt im E-Banking aus.
Die Registrierung muss einmal im E-Banking vorgenommen werden. Bei Fragen zu Ihrer E-Banking-Lösung wenden Sie sich an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.
Bei der Anmeldung für eBill erfassen Sie einmalig die QR-Referenznummer, die Sie auf Ihrer letzten Rechnung finden.
Die Zahlung wird nicht automatisch ausgelöst. Ihr Konto wird erst belastet, nachdem Sie die Rechnung im E-Banking geprüft und freigegeben haben.
Alle Kundinnen und Kunden der privaten Vorsorge und mit Privat-, KMU- oder Motorfahrzeugversicherungen können eBill nutzen. Aktuell ausgeschlossen sind:
Die QR-Rechnung löst die roten und orangen Einzahlungsscheine ab. Sie unterscheidet sich von den Einzahlungsscheinen dadurch, dass Zahlungsinformationen in einem Quadrat mit codiertem Inhalt gespeichert sind – dem sogenannten QR-Code. Beim Bezahlen einer QR-Rechnung wird dieser Code gescannt.
Wer E-Banking nutzt, scannt den QR-Code mit dem Mobiltelefon. So werden die Zahlungsinformationen ins E-Banking übermittelt, wo die Zahlung dann freigegeben werden kann. Es ist auch möglich, die Zahlungsangaben manuell einzugeben – den Code also nicht zu scannen. Dazu müssen zwingend QR-Referenznummer und QR-IBAN erfasst werden.
Weiter kann eine QR-Rechnung – wie die Einzahlungsscheine, die sie ablöst – am Postschalter oder an einem Automaten bezahlt werden. Sie können sie zudem mit einem Zahlungsauftrag Ihrer Bank zustellen.
Helvetia stellt in ihrem Rechnungswesen schrittweise auf die praktische QR-Rechnung um. Dies wird per September 2022 abgeschlossen sein, wenn die Einzahlungsscheine vom Markt genommen werden. Als Alternative bietet sich zudem die E-Rechnung (eBill) oder das Lastschriftverfahren an.
Beim Lastschriftverfahren (LSV+ und Swiss Direct Debit CH-DD) werden Rechnungsbeträge direkt Ihrem Konto abgebucht. Dazu erteilen Sie Ihrer Bank die Berechtigung separat für jeden Rechnungssteller. Lastschriftverfahren eignen sich für regelmässige Zahlungen wie Prämienzahlungen für Vorsorgelösungen, Miete, Hypothekarzinsen oder Telefonrechnungen. Es besteht für jede Zahlung ein dreissigtägiges Widerspruchsrecht.
Swiss Direct Debit (CH-DD) ist das Lastschriftverfahren der Postfinance, das regelmässige Belastungen von Ihrem Postkonto ermöglicht. Es unterscheidet sich in der Funktionsweise nicht von den Lösungen der Schweizer Banken. Fällige Zahlungen werden direkt Ihrem Konto belastet.
Nutzen Sie dazu unser Ermächtigungsformular. Dieses muss nach dem Ausfüllen Ihrer Bank oder der Post Finance zugestellt werden.
Sowohl bei den Banken wie auch bei der Postfinance besteht ein dreissigtägiges Widerspruchsrecht. Das heisst, dass Sie nach Versand des entsprechenden Kontoauszugs 30 Tage Zeit haben, die Zahlung zu widerrufen.