… Sie Ihre Immobilie vermieten.
… Sie ein unbebautes Grundstück besitzen – besonders, wenn vorerst keine Bebauung geplant ist oder der Baubeginn noch nicht feststeht.
… Sie in einer Eigentumswohnung leben. Die Versicherung greift auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Miteigentümern.
… Sie Stockwerkeigentümer sind. So sind auch Schäden an Mit- oder Gesamteigentum versichert.
… Sie in Ihrem Eigenheim wohnen und keine Privathaftpflichtversicherung besitzen.
… Sie selbst in dem Haus wohnen und eine Privathaftpflichtversicherung haben. Damit sind Sie ausreichend abgesichert und benötigen keine zusätzliche Gebäudehaftpflichtversicherung.