Geniessen Sie die Dienste einer Haushaltshilfe, eines Raumpflegers, Babysitters oder Gärtners? Dann zählen Sie als Arbeitgeber und sind verpflichtet, die obligatorische Unfallversicherung für Ihre Hausangestellten abzuschliessen.
Sofort online abschliessbar
Unfälle auf Hin- und Rückweg versichert
Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrente inklusive
Günstige Jahresprämie von nur CHF 100
Berufskrankheiten sind eingeschlossen
Die Unfallversicherung im Überblick
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG versichert Ihre Hausangestellten und schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – unkompliziert und sofort, mit einer günstigen Jahresprämie.
Die Unfallversicherung für Hausangestellte kurz erklärt
Muss ich meine Hausangestellten auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichern?
Wenn Ihre Putzfrau, Nanny, Gärtner oder anderen Hausangestellten länger als 8 Stunden pro Woche angestellt sind, müssen Sie diese von Gesetztes wegen auch gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Muss ich das Nachbarsmädchen als Babysitter versichern?
Wenn der Babysitter nicht älter als 25 Jahre alt ist und weniger als CHF 750.- von Ihnen pro Jahr bekommt, gilt die Arbeit als sogenannter "Sackgeldjob" und die Person muss nicht versichert werden.
Meine Haushaltshilfe ist bei einer Putzfirma angestellt. Muss ich sie trotzdem versichern?
In diesem Falle sind Sie Kunde der Putzfirma und die Haushaltshilfe ist über ihren Arbeitgeber (Putzfirma) sozialversichert. Sie brauchen Ihre Putzfrau deshalb nicht zu versichern.
Meine Putzhilfe hatte während der Arbeit einen Unfall und ist in ärztlicher Behandlung. Was muss ich tun?
Melden Sie uns den Unfall direkt online via Formular.