Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG versichert Ihre Hausangestellten und schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – unkompliziert und sofort, mit einer günstigen Jahresprämie.
Wenn Ihre Putzfrau, Nanny, Gärtner oder anderen Hausangestellten länger als 8 Stunden pro Woche angestellt sind, müssen Sie diese von Gesetztes wegen auch gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Wenn der Babysitter nicht älter als 25 Jahre alt ist und weniger als CHF 750.- von Ihnen pro Jahr bekommt, gilt die Arbeit als sogenannter "Sackgeldjob" und die Person muss nicht versichert werden.
In diesem Falle sind Sie Kunde der Putzfirma und die Haushaltshilfe ist über ihren Arbeitgeber (Putzfirma) sozialversichert. Sie brauchen Ihre Putzfrau deshalb nicht zu versichern.
Melden Sie uns den Unfall direkt online via Formular.