… Sie versehentlich Schäden und Verluste bei Dritten verursachen, z.B. Verletzungen.
… Sie unabsichtlich Gegenstände von Dritten verlieren, beschädigen oder zerstören.
… Dritte ungerechtfertigte Schadenansprüche gegen Sie stellen und Ihnen daraus Kosten für die Abwehr entstehen.
… Mitglieder Ihres Haushalts (z.B. Kinder), die in Ihrer Haftpflicht inkludiert sind, Personen- oder Sachschäden verursachen.
… Sie Schäden absichtlich verursachen oder vorsätzlich ein Verbrechen begehen.
.… Schäden an gewerblich oder beruflich genutzten Gegenständen entstehen.
… Schäden aus unvorhersehbaren Ereignissen wie etwa Krieg, Terrorismus, inneren Unruhen oder Atomkatastrophen entstehen.