… Sie mit dem Fahrzeug vor Ihnen zusammenstossen und dieses dabei beschädigen. (Haftpflicht)
… Sie durch ein Unwetter einen Hagelschaden an Ihrem Töff erleiden. (Teilkasko)
… Ihr Töff gestohlen wird. (Teilkasko)
… Sie versehentlich eine Mauer oder einen Pfosten touchieren. (Vollkasko)
… Sie eine Panne haben. (Assistance)
… Sie Ihr Fahrzeug absichtlich beschädigen.
… Sie einen Schadenfall bei einem Rennen, einer Rallye oder ähnlichen Wettfahrten verursachen.
… Sie ohne Führerschein oder mit einem nicht eingelösten Töff einen Schaden verursachen.
Nein, die Hinterlegung des Kontrollschildes im Winter ist nicht notwendig. Mit der Pauschallösung von Helvetia profitieren Sie von einer Prämienreduktion, wenn Sie Ihr Motorrad das ganze Jahr über eingelöst lassen. Sie bezahlen die Prämie für 9 Monate und können trotzdem das ganze Jahr über mit Ihrem Motorrad fahren. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie keine Zeit für Administratives und Gebühren für die Kontrollschild-Hinterlegung verlieren.
Wenn Sie Ihr Kontrollschild jedoch regelmässig für längere Zeit hinterlegen, kann auf die Pauschallösung verzichtet werden und Sie erhalten bei Wiedereinlösung Ihres Kontrollschildes die Prämie für die Dauer der Hinterlegung komplett zurückerstattet.
Die Versicherung wechseln geht ganz einfach und ist in folgenden Fällen möglich:
— Bei Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist
— Wenn Sie ein neues Motorrad kaufen
— Bei einem Halterwechsel
— Wenn Ihre Versicherung die Prämie auf das nächste Jahr erhöht
— Nach einem Schadenfall
In einigen Ländern in Europa müssen Sie bei der Einreise nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen. Dazu benötigen Sie die internationale Versicherungskarte – auch bekannt als Grüne Karte. Sie dient als Bestätigung, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, und kann einfach online bestellt werden.