Die internationale Versicherungskarte ist in folgenden Ländern obligatorisch:
Die internationale Versicherungskarte muss in sämtlichen EU/EWR-Staaten sowie in Andorra und Serbien nicht mitgeführt werden. Schweizer Versicherte verfügen in diesen Ländern automatisch über eine ausreichende Auto-Haftpflichtdeckung. Die Versicherungsbüros dieser Länder haben das sogenannte Kennzeichenabkommen unterzeichnet. Daher gilt in diesen Ländern das Kontrollschild des Autos als Versicherungsnachweis.
Bei einem Unfall im Ausland kann die internationale Versicherungskarte aber in jedem Fall hilfreich sein. Sie enthält wichtige Daten über das Fahrzeug, den Halter und dessen Versicherung und erleichtert so die Abwicklung von Formalitäten.
Die Haftpflichtversicherung von Helvetia ist in den folgenden Ländern nicht gültig: Russland, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, und Iran. Sie erkennen das auch leicht daran, dass diese Länder auf der internationalen Versicherungskarte durchgestrichen sind.
Sonderfall Kosovo: Im Kosovo wird die Versicherungskarte nicht akzeptiert. Bei der Einreise muss an der Grenze eine Grenzversicherung für die Haftpflicht abgeschlossen werden. Sofern Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, ist diese im Kosovo gültig.
Die Geltungsdauer der internationalen Versicherungskarte ist zeitlich limitiert. Sie kann jederzeit bei Helvetia kostenlos neu bestellt werden.