Die Säule 3b wird vom Bund nicht im selben Umfang steuerlich gefördert, wie die Säule 3a. Dennoch gibt es attraktive Steuervorteile, insbesondere wenn Sie beim Vertragsabschluss mindestens 50 Jahre alt sind. Dann ist die Auszahlung bei Ablauf von der Einkommenssteuer befreit, vorausgesetzt:
- Der/die Versicherungsnehmer:in hat bei der Auszahlung das 60. Altersjahr vollendet.
- Der Vertrag ist vor Vollendung des 66. Lebensjahres zustande gekommen.
- Die Auszahlung erfolgt nach mindestens 5-jähriger Laufzeit.
- Der/die Versicherungsnehmer:in und die versicherte Person sind identisch.