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Helvetia Pensionsplanung

Pensionsplanung. Helvetia begleitet Sie auf dem Weg zur Pensionierung.

Das Wichtigste in Kürze
Das Leben geniessen und keine Verpflichtungen mehr zu haben – so stellen sich viele die Zeit nach der Pensionierung vor. Lesen Sie mehr darüber, wie sich dieser Traum Schritt für Schritt verwirklichen lässt.

Wie hoch ist das ordentliche Rentenalter in der Schweiz?

Am 25. September 2022 hat das Schweizer Volk in einer Abstimmung die Reform AHV 21 angenommen. Dadurch ergeben sich rund um das ordentliche Rentenalter folgende Anpassungen:

Der Begriff «Referenzalter» wird eingeführt. Er ersetzt die bisherigen Bezeichnungen Rentenalter oder Pensionsalter und gilt für die AHV und die Pensionskassen.

Per 1. Januar 2024 gilt für Männer und Frauen ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren (bisher 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer).

Die Angleichung des heute tieferen Referenzalters von Frauen erfolgt gestaffelt in jährlichen Schritten von drei Monaten. Frauen mit Jahrgang 1960 sind von der Erhöhung noch nicht betroffen. Frauen mit Jahrgang 1964 und jünger werden mit dem Referenzalter 65 ordentlich pensioniert.

Referenzalter für Frauen bei der AHV und im BVG per 01.01.2024
Jahrgang
Referenzalter
1960
64
1961 64¼
1962 64½
1963 64¾
1964 und jünger 65

Wie viel Geld braucht man nach der Pensionierung?

Das ist individuell verschieden und kommt ganz darauf an, welche Bedürfnisse und Pläne Sie haben. Gewisse Ausgaben fallen mit der Pensionierung weg, etwa die Verpflegung auswärts oder die Fahrtkosten zur Arbeit. Andererseits möchte man vielleicht die neu gewonnene Freizeit für Ausflüge oder ein Hobby nutzen, was wiederum Mehrkosten zur Folge hat.

Wieso lohnt sich eine Pensionsplanung?

Wer lückenlos in die AHV einbezahlt hat und zudem immer über den Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert war, kann mit etwa 60% des letzten Einkommens rechnen. Bei höheren Löhnen, längeren Erwerbsunterbrüchen oder Beitragslücken kann es schnell mal weniger sein. Es lohnt sich also, sich frühzeitig mit folgenden Fragen zu beschäftigen:

  • Genügt mein Einkommen nach der Pensionierung?
  • Kann ich mir eine frühzeitige Pensionierung leisten?
  • Wie kann ich meine Steuerbelastung verringern?
  • Soll ich meine Hypothek amortisieren?
  • Kann ich mein Wohneigentum im Alter weiterhin finanzieren?
  • Soll ich mein Altersguthaben der Pensionskasse als Rente oder als Kapital beziehen?
Die Vorteile einer Pensionsplanung bei Helvetia

Sie kennen Ihre Ausgangslage

Ein Blick auf die eigene Vorsorgesituation mit einer Standortbestimmung zeigt mögliche Lücken auf.

Sie haben Ihr Budget im Griff

Wünsche und Träume kosten, ein persönliches Budget klärt den dafür notwendigen finanziellen Bedarf.

Sie können auswählen

Eine individuelle Pensionsplanung zeigt mögliche Optionen und entsprechende Lösungswege auf.

Sie haben Planungssicherheit

Fundierte Entscheide führen zu einer konkreten Umsetzung der eigenen Pensionsplanung.

Sie setzen konsequent um

Mit der konsequenten und schrittweisen Umsetzung des Plans rückt das Ziel in greifbare Nähe.

Sie bleiben flexibel

Dank kompetenter Begleitung kann die Pensionsplanung bei Bedarf auf neue Situationen angepasst werden.
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Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne, Ihre Pensionierung individuell zu planen und passende Lösungen zu finden. Vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stefan F. (59), Grenchen

Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?

Eine individuelle Pensionsplanung kann diese Frage sicher umfassend beantworten, zumindest was die finanzielle Seite betrifft. Denn eine Frühpensionierung hat Konsequenzen. Beispielsweise werden die Renten der AHV und der Pensionskasse bei einem frühzeitigen Bezug gekürzt. Das müssen Sie in der entsprechenden Budgetplanung berücksichtigen.

Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, müssen Sie die AHV- und die Pensionskassenrente allerdings nicht sofort beziehen. Sie können diese auch erst zum ordentlichen Pensionsalter beantragen. Allerding müssen Sie die Zeit bis dahin selbst finanzieren.

Wichtig ist auch, dass trotz Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionsalter weiterhin AHV-Beiträge zu bezahlen sind, da die Beitragspflicht erst dann endet.

original

Robert Schneider

Marktverantwortlicher Vorsorge/Finanz

Mats H. (64), Bassersdorf

Ich möchte nach der Pensionierung weiterarbeiten. Was muss ich beachten?

Solange Sie arbeiten und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie auch über das AHV-Alter hinaus jährlich in Ihre Säule 3a einzahlen und Steuern sparen. Viele 3a-Vorsorgelösungen und 3a-Konti lassen dies auch problemlos zu. Spätestens mit 70 Jahren ist aber Schluss. Dann sind keine Einzahlungen in die Säule 3a mehr möglich. Denken Sie auch hier an den gestaffelten Bezug Ihrer 3a-Guthaben, um die Steuerprogression zu brechen.

Svenja F. (62), Lausanne

Was gilt es bei einer Teilpensionierung zu berücksichtigen?

Bisher waren weder in der AHV noch in der beruflichen Vorsorge teilweise Rentenbezüge gesetzlich vorgesehen. Viele Pensionskassen haben jedoch die schrittweise Pensionierung auf freiwilliger Basis bereits eingeführt. Mit der Reform AHV21 können nun Renten von Gesetzes wegen teilweise vorbezogen oder aufgeschoben werden.

Wenn Sie sich nur teilweise pensionieren lassen möchten, informieren Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse und der zuständigen AHV-Ausgleichskasse über entsprechende Möglichkeiten und die dafür geltenden Rahmenbedingungen.

Behalten Sie bei einem Teilpensum auch immer Ihre Unfalldeckung im Blick. Klären Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab, in welchem Umfang Sie über ihn abgesichert sind.

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