Die berufliche Vorsorge (BVG), auch Pensionskasse genannt, bildet die 2. Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Die Pensionskasse erbringt Leistungen fürs Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Sie werden in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten ausbezahlt und ergänzen die Leistungen aus der ersten Säule.
Obligatorisch versichert bei der jeweiligen Pensionskasse ihres Arbeitgebers sind alle Arbeitnehmenden mit einem AHV-pflichtigen Einkommen. Die Beiträge von Arbeitnehmenden werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber muss mindestens denselben Betrag einzahlen.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Gegenüber der Rente schafft der Kapitalbezug mehr finanzielle Flexibilität.
Hinterbliebene können bei dieser Variante gezielt als Erben bedacht werden.
Das Vermögen muss selbst bewirtschaftet werden, was je nach Börsenlage oder mit zunehmendem Alter zu einer Belastung werden kann.
Ist das Kapital dereinst aufgebraucht, sind finanzielle Einschränkungen unausweichlich.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Ein grosser Vorteil ist die Sicherheit eines regelmässigen Einkommens in gleichbleibender Höhe, ohne dass man sich um die Verwaltung seines Pensionskassenguthabens kümmern muss.
Sie profitieren von einer lebenslangen Rente, selbst wenn das Altersguthaben aufgebraucht ist.
Ist die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner wesentlich jünger oder sind die Kinder noch im schulpflichtigen Alter, so sind diese über die Hinterbliebenenleistungen der Pensionskasse abgesichert.
Die Rente muss als Einkommen versteuert werden.
Da die Rente lebenslang in gleicher Höhe ausbezahlt wird, müssen allenfalls teuerungsbedingt steigende Lebenskosten beim individuellen Budget bereits mitberücksichtigt werden.
Ja. das ist grundsätzlich möglich. Wie viel des Altersguthabens bezogen werden kann, hängt von der jeweiligen Pensionskasse ab. Gesetzlich müssen mindestens 25 Prozent möglich sein. Wer Einkäufe in die Pensionskasse getätigt hat, darf diese in den drei folgenden Jahren aus steuerrechtlichen Gründen nicht in Kapitalform beziehen.
Je nach persönlicher Situation ist es beispielsweise denkbar, dass die AHV-Rente zusammen mit einer genügend hohen Teilrente aus der Pensionskasse ein komfortables Grundeinkommen sichern kann. Das restliche Altersguthaben kann bezogen werden und bietet mit weiteren verfügbaren finanziellen Eigenmitteln zusätzliche Flexibilität. Eine individuelle Beratung und umfassende Pensionsplanung zeigen hier Möglichkeiten und Grenzen auf.
Bei vielen Pensionskassen gibt es für die Anmeldung des Kapitalbezugs eine Frist von drei Jahren. Diese Frist muss auch bei einer Frühpensionierung eingehalten werden. Setzen Sie sich daher früh genug mit dem Thema auseinander und treffen Sie eine überlegte Entscheidung.