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Ratgeber: Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen?

Rente oder Kapital? Eine wichtige Entscheidung.

Das Wichtigste in Kürze
Mit Blick auf die kommende Pensionierung stellt sich die Frage, ob das Guthaben der Pensionskasse als Rente oder als Kapital bezogen werden soll. Dieser Entscheid kann weitreichende Folgen haben und sollte daher frühzeitig und gewissenhaft gefällt werden.

Wie funktioniert die Pensionskasse?

Die berufliche Vorsorge (BVG), auch Pensionskasse genannt, bildet die 2. Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Die Pensionskasse erbringt Leistungen fürs Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Sie werden in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten ausbezahlt und ergänzen die Leistungen aus der ersten Säule.

Obligatorisch versichert bei der jeweiligen Pensionskasse ihres Arbeitgebers sind alle Arbeitnehmenden mit einem AHV-pflichtigen Einkommen. Die Beiträge von Arbeitnehmenden werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber muss mindestens denselben Betrag einzahlen.

Kapitalbezug

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorteile

Gegenüber der Rente schafft der Kapitalbezug mehr finanzielle Flexibilität.


Hinterbliebene können bei dieser Variante gezielt als Erben bedacht werden.

Nachteile

Das Vermögen muss selbst bewirtschaftet werden, was je nach Börsenlage oder mit zunehmendem Alter zu einer Belastung werden kann.


Ist das Kapital dereinst aufgebraucht, sind finanzielle Einschränkungen unausweichlich.

Rente

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorteile

Ein grosser Vorteil ist die Sicherheit eines regelmässigen Einkommens in gleichbleibender Höhe, ohne dass man sich um die Verwaltung seines Pensionskassenguthabens kümmern muss.


Sie profitieren von einer lebenslangen Rente, selbst wenn das Altersguthaben aufgebraucht ist.


Ist die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner wesentlich jünger oder sind die Kinder noch im schulpflichtigen Alter, so sind diese über die Hinterbliebenenleistungen der Pensionskasse abgesichert.

Nachteile

Die Rente muss als Einkommen versteuert werden.


Da die Rente lebenslang in gleicher Höhe ausbezahlt wird, müssen allenfalls teuerungsbedingt steigende Lebenskosten beim individuellen Budget bereits mitberücksichtigt werden.

Ist auch ein Mix aus Rente und Kapitalbezug möglich?

Ja. das ist grundsätzlich möglich. Wie viel des Altersguthabens bezogen werden kann, hängt von der jeweiligen Pensionskasse ab. Gesetzlich müssen mindestens 25 Prozent möglich sein. Wer Einkäufe in die Pensionskasse getätigt hat, darf diese in den drei folgenden Jahren aus steuerrechtlichen Gründen nicht in Kapitalform beziehen.

Je nach persönlicher Situation ist es beispielsweise denkbar, dass die AHV-Rente zusammen mit einer genügend hohen Teilrente aus der Pensionskasse ein komfortables Grundeinkommen sichern kann. Das restliche Altersguthaben kann bezogen werden und bietet mit weiteren verfügbaren finanziellen Eigenmitteln zusätzliche Flexibilität. Eine individuelle Beratung und umfassende Pensionsplanung zeigen hier Möglichkeiten und Grenzen auf.

Wann muss ich mich für eine Bezugsform entscheiden?

Bei vielen Pensionskassen gibt es für die Anmeldung des Kapitalbezugs eine Frist von drei Jahren. Diese Frist muss auch bei einer Frühpensionierung eingehalten werden. Setzen Sie sich daher früh genug mit dem Thema auseinander und treffen Sie eine überlegte Entscheidung.

Helvetia Pensionsplanung
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Nach der Pensionierung wollen sich viele den einen oder anderen Traum erfüllen. Damit Sie Ihre Pläne mit der notwendigen finanziellen Freiheit umsetzen können, unterstützen wir Sie bei Ihrer individuellen Pensionsplanung.
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Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Maxime B. (59), Fribourg

Soll ich meine Hypothek durch einen Kapitalbezug amortisieren?

Das ist möglich, allerdings muss dieser Schritt genau überlegt sein. Denn Ihr Einkommen nach der Pensionierung muss trotzdem sichergestellt sein. Schliesslich reduziert sich durch den Kapitalbezug die künftige Pensionskassenrente.

Auch die steuerlichen Folgen sollten Sie genau prüfen. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist hier sicher sinnvoll. Falls beispielsweise durch eine Amortisation der Eigenmietwert künftig höher ausfällt wie der Hypothekarzins, ist die Differenz als Einkommen zu versteuern.

Annalise B. (64), Winterthur

Welche Steuern fallen beim Kapitalbezug an? Welche bei einer Rente?

Kapitalbezüge aus der Pensionskasse werden einmalig zu einem gesonderten Steuersatz versteuert, wie Auszahlungen aus der Säule 3a. Darum sollten nicht beide Guthaben im gleichen Jahr bezogen werden, um eine zu hohe Steuerbelastung zu vermeiden. Hier lässt sich die einmalige Kapitalsteuer berechnen.

Später wird das bezogene Guthaben als Vermögen besteuert und die Zinserträge auf den getätigten Anlagen als Einkommen. Der reine Vermögensverzehr ist jedoch steuerfrei.

Wer hingegen eine Pensionskassen-Rente bezieht, muss diese als Einkommen versteuern und bezahlt entsprechende Einkommenssteuer. Dafür wird die Rente lebenslang ausbezahlt.

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