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Säule 3a. Die gebundene Vorsorge.

Das Wichtigste in Kürze
Die Säule 3a ist Teil der privaten Vorsorge in der Schweiz. Sie wird auch gebunden Vorsorge genannt, da es klare gesetzliche Spielregeln gibt. Die Säule 3a dient primär zur Altersvorsorge. Die jährlichen Einzahlungen können von den Steuern abgezogen werden.

Warum ist die 3. Säule wichtig?

Selbst wer lückenlos in die AHV einbezahlt hat und zudem immer über den Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert war, kann nach der Pensionierung nur mit etwa 60% seines letzten Einkommens rechnen. Die dritte Säule ist also unerlässlich, um die Leistungen aus AHV und Pensionskasse individuell zu ergänzen.  

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist Teil der privaten Vorsorge in der Schweiz und wird auch gebundene Vorsorge genannt. Sie dient primär zur Altersvorsoge und ergänzt die Leistungen der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse).

Für die Säule 3a gelten klare gesetzliche Bedingungen. Unter anderem legt der Bund einen jährlichen Maximalbeitrag fest. Einzahlungen in die Säule 3a sind freiwillig, werden aber sehr empfohlen. Dabei profitieren Sie von Steuervorteilen. Denn die jährlichen Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Was sind die Vorteile der Säule 3a?

Steuern sparen

Die jährlichen Einzahlungen können bis zu einem festgelegten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Sparziel sicher erreichen

Dank regelmässigen, fixen Einzahlungen und einer Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit erreichen Sie Ihr Sparziel garantiert.

Vorzeitiger Bezug

Säule 3a-Gelder können zum Beispiel für den Kauf von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbstständigkeit vorzeitig bezogen werden.

Finanzielle Freiheit im Alter

Mit Einzahlungen in die Säule 3a können Sie gezielt Vorsorgelücken schliessen.

Flexibilität

Bis zum festgelegten Maximalbetrag, können Sie frei wählen wie viel Sie jährlich einzahlen möchten. Zuzahlungen, individuelle Prämienanpassungen und teilweise auch Prämienpausen sorgen für zusätzliche Flexibilität.

Wer kann in die Säule 3a einzahlen?

Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen (angestellt oder selbstständig) können in der Säule 3a vorsorgen.

Säule 3a Maximalbetrag 2024 (2025)

Der Bundesrat legt periodisch den maximalen jährlichen Beitrag für die Säule 3a fest.

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 7'056 (7'258)
  • Erwerbstätige Personen ohne Pensionskasse: max. 35'280 (36'288), jedoch max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens

Wann kann ich in die Säule 3a einzahlen?

Jederzeit. Der jährliche Beitrag muss aber bis spätestens am 31.12. des Jahres beim Empfänger eingegangen sein, damit der Beitrag im kommenden Jahr auch beim steuerbaren Einkommen angezogen werden kann.

Rückwirkender Einkauf in die Säule 3a

Die Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung des Bundesrates vom 6. November 2024).

  • Ab 2025 entstehende Beitragslücken können während maximal 10 Jahren nachträglich durch Einkäufe ausgeglichen werden.
  • Ein Einkauf ist erstmals im Jahr 2026 und nur für die Jahre möglich, in denen ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wurde.
  • Vor einem Einkauf muss der Maximalbeitrag fürs aktuelle Jahr einbezahlt werden.
  • Der nachträgliche Einkaufsbetrag für ein Jahr mit Beitragslücken darf nicht höher sein als der aktuell geltende Maximalbetrag der Säule 3a für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Dies gilt auch für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.
  • Rückwirkende Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Wie viel Steuern kann ich jährlich sparen?

Der im laufenden Jahr einbezahlte 3a-Beitrag darf im kommenden Jahr bei der Steuererklärung als 3a-Steuerabzug vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Berechnen Sie gleich jetzt Ihre Steuereinsparung.

Wann werden die Säule 3a Gelder ausbezahlt?

Der Bezug von Altersleistungen ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich.

Wann ist ein Vorbezug möglich?

Aufgrund der steuerlichen Förderung durch den Bund, ist ein Vorbezug nur in bestimmten Fällen möglich.

  • Bei Einkauf in die Pensionskasse
  • Beim endgültigen Verlassen der Schweiz
  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei Bezug einer ganzen IV-Rente
  • Zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung der Hypothek

Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?

Kapitalauszahlung werden einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten, kantonal unterschiedlichen Steuersatz besteuert. Fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons nach.

Helvetia Vorsorgeanalyse

Wie gross sind Ihre Vorsorgelücken?

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Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Melina S. (25), Aarau

Sind mehrere 3a-Vorsorgelösungen oder 3a-Konten sinnvoll?

Unbedingt. Denn eine Auszahlung ist bereits fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich. Eine 3a-Vorsorgelösung oder ein 3a-Konto muss aber immer vollständig ausbezahlt werden. Um die Steuerprogression zu brechen, ist es sinnvoll, verschiedene 3a-Lösungen zeitlich gestaffelt zu beziehen. So müssen Sie nicht alles auf einmal versteuern. Zwar werden mehrere 3a-Vorsorgelösungen von den meisten Steuerbehörden akzeptiert, es lohnt sich aber bei der kantonalen Steuerbehörde nachzufragen, damit Sie ihre Auszahlungen besser planen können.

Pascal T. (61), Kloten

Kann ich die Säule 3a auch über die Pensionierung hinaus nutzen?

Solange Sie arbeiten und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie auch über das AHV-Alter hinaus jährlich in Ihre Säule 3a einzahlen und Steuern sparen. Viele 3a-Vorsorgelösungen und 3a-Konti lassen dies auch problemlos zu. Spätestens mit 70 Jahren ist aber Schluss. Dann sind keine Einzahlungen in die Säule 3a mehr möglich. Denken Sie auch hier an den gestaffelten Bezug Ihrer 3a-Guthaben, um die Steuerprogression zu brechen.

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Ilaria Grazia Laneve

Kundenberaterin

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