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Darauf sollten Sie beim Zügeln achten.

Das Wichtigste in Kürze
Ein Umzug kann herausfordernd sein, daher ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Für einen guten Überblick können Umzugs-Checklisten helfen. Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Helvetia gibt Tipps für einen sorglosen Umzug ins neue Zuhause.

Mit Checkliste den Umzug frühzeitig planen

So gross die Vorfreude auf die neue Wohnung oder das neue Haus auch sein mag: Rund um den Umzug gibt es einiges zu organisieren. Dabei sind auch wichtige Fragen im Voraus zu klären: Wann ist der geeignete Termin? Wen bitte ich um Hilfe? Wann sollten die Post umgeleitet oder Adressänderungen vorgenommen werden? Eine Umzugs-Checkliste (beispielsweise von Comparis.ch) hilft, an alle wichtigen Punkte zu denken.

Zügeln mit professioneller Umzugsfirma

Stellen Sie sicher, dass das Umzugsunternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzt. Sie schützt die Zügelfirma, wenn Mitarbeitende Sach- oder Personenschäden verursachen. Sie sind auch verantwortlich für Schäden, die in Wohngebäuden passieren, zum Beispiel einen Kratzer auf dem Parkett. Überprüfen Sie zudem die Parksituation vor Ihrem Umzugstermin, um mögliche Komplikationen oder zusätzlichen Kosten zu vermeiden.

Gut zu wissen

Lassen Sie Ihre Zügelkisten und das Mobiliar nicht unbeaufsichtigt stehen, denn es könnte gestohlen werden. Ein Diebstahl auf öffentlichem Grund, zum Beispiel auf dem Trottoir oder aus dem offenen Lieferwagen, ist nur versichert, wenn Sie in Ihrer Hausratversicherung den Zusatz für Diebstahl auswärts eingeschlossen haben. 

Selber zügeln: Tipps für die Fahrzeugmiete

Wer zum Zügeln ein Fahrzeug mietet, sollte es bereits bei der Übernahme sorgfältig auf Mängel prüfen, damit nicht erst später dort entdeckte Mängel fälschlicherweise auf Sie zurückgeführt werden können. Oft werden Schäden an Unterboden, Räder oder Dach übersehen.

Lesen Sie die Mietbedingungen bezüglich Versicherungsumfang aufmerksam durch. Passiert Ihnen ein Schaden am Mietfahrzeug, ist dieser in der Regel durch die Versicherung der Vermietung gedeckt. Allerdings beinhalten die Vertragsbedingungen immer einen Selbstbehalt. Für diesen kommt – abhängig von Ihrer Versicherungssituation – Ihre Privathaftpflicht- oder die Assistanceversicherung für Motorfahrzeuge auf.

Schäden an Dritten sind durch die obligatorische Motorfahrzeugversicherung des Halters gedeckt.

Versicherungssumme überprüfen

Wer frisch einzieht, schafft sich gerne neues Mobiliar an. So bietet sich ein Umzug dazu an, die Versicherungssumme des Hausrats zu überprüfen – insbesondere dann, wenn sich die Wohnsituation erheblich ändert. Tun Sie dies nämlich nicht, so laufen Sie Gefahr, dass Ihre Deckungssumme zu klein ist und Sie unterversichert sind. Bei einem Schadenfall würde dies bedeuten, dass nicht der gesamte Wert des Hausrates zurückerstattet wird.

Hausratversicherung. Zuhause ist, wo Sie sich sicher fühlen.

Wohnungseinrichtung schützen: Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung noch aktuell ist.

Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nicole, K. (23), Luzern

Wann muss ich meiner Versicherung meine Adressänderung mitteilen?

Teilen Sie Ihrer Versicherung die Adressänderung schon im Voraus mit. In der Regel ist damit der Versicherungsschutz während 30 Tagen im alten wie auch im neuen Zuhause gewährleistet. Falls Sie den Kanton wechseln, müssen Sie innert 14 Tagen nach dem Umzug einen Nachweis bei Ihrer Autoversicherung anfordern und beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons die neuen Kontrollschilder abholen.

Lars S. (26), St. Gallen

Wer haftet, wenn beim Zügeln mein TV-Gerät zu Bruch geht?

Wenn das TV-Gerät durch ein Missgeschick eines Mitarbeitenden kaputt geht, haftet das Umzugsunternehmen. Passiert das Missgeschick Ihnen, zahlt Ihnen Ihre Hausratversicherung den Ersatz oder die Reparatur, wenn Sie den Zusatz «all risks» eingeschlossen haben. Kippt das Gerät durch einen Kollegen im freundschaftlichen Einsatz um, kommt seine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf, falls solche Gefälligkeitsarbeiten mitversichert sind. Die beschädigten Gegenstände sind dann zum Zeitwert versichert. Um Schäden vorzubeugen, lohnt es sich, das Mobiliar immer gut zu verpacken.  

Lena H. (28) Bern

Was ist, wenn sich eine Freundin beim Umzug verletzt?

Verletzt sich Ihre Zügelhelferin bei dieser Gefälligkeitsarbeit, ist deren Unfallversicherung zuständig. Werden Helferinnen oder Helfer jedoch für ihre Unterstützung bezahlt, sollte für diese auch eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.  

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Cristina Rychen

Kundenberaterin

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