Alle in der Schweiz wohnenden oder arbeitenden Personen sind in der staatlichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) versichert. Diese zahlt Leistungen in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten. Wer darüber hinaus über seinen Arbeitgeber bei einer Pensionskasse angeschlossen ist, kommt in den Genuss von zusätzlichen Leistungen in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten.
Doch selbst wer lückenlos in die AHV einbezahlt hat und zudem immer über den Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert war, kann nach der Pensionierung nur mit etwa 60% seines letzten Einkommens rechnen. Die ergänzende private Selbstvorsorge mit der dritten Säule ist also unerlässlich. Vor allem für Nichterwerbstätige, Personen mit Teilzeitjobs oder Erwerbsunterbrüchen, aber auch für Selbständige ohne Pensionskasse.
Die dritte Säule – die private Vorsorge – ergänzt die Leistungen der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse).
Mit der dritten Säule können Sie freiwillig zusätzliche Ersparnisse für das Alter bilden. Damit werden die Renten aus AHV und Pensionskasse gezielt ergänzt und Ihre finanzielle Freiheit nach der Pensionierung gestärkt.
Auch Invalidenrenten aus der ersten und der zweiten Säule können mit der dritten Säule bedarfsgerecht ergänzt werden. Damit wird ein möglichst selbständiges Leben trotz Invalidität zumindest finanziell umsetzbar. Wer finanzielle Verpflichtungen hat, beispielsweise eine Hypothek, kann diese ebenfalls über die dritte Säule absichern. So ist Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell geschützt und kann in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben.
Die Säule 3a wird deshalb gebundene Vorsorge genannt, weil sie primär zur Altersvorsorge dient. Aus diesem Grund wird sie vom Bund steuerlich gefördert. Die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a sind nur bis zu einem festgelegten Maximalbeitrag möglich und dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Weitere Informationen zur Säule 3a
Die Säule 3b wird freie Vorsorge genannt, weil sie mehr Flexibilität zulässt und ergänzend zur Säule 3a weitere Bedürfnisse abdecken kann. In der Säule 3b gibt es keine jährlichen Maximalbeiträge. Die Beiträge können allerdings nicht von den Steuern abgezogen werden. Die Auszahlung hingegen ist in der Regel steuerfrei und die Vertragslaufzeit ist frei wählbar. Weitere Informationen zur Säule 3b