Ganz oben auf Ihrem Ausweis sehen Sie Ihre persönlichen Angaben. Unter anderem entnehmen Sie dort, wann Sie in die Pensionskasse eingetreten sind und wann Ihre ordentliche Pensionierung ansteht. Für die Berechnung Ihrer Prämien und die Erbringung von Leistungen sind vor allem auch Ihr Alter, der Zivilstand und das Geschlecht wichtig.
In diesem Abschnitt finden Sie die Lohndaten. Der versicherte Lohn ist eine zentrale Bezugsgrösse der beruflichen Vorsorge. Er dient zur Bestimmung der Beiträge sowie der Vorsorgeleistungen. Der versicherte Lohn ergibt sich aus dem Vorsorgereglement bzw. dem Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse.
Ab dem 25. Lebensjahr zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber einen monatlichen Sparbeitrag in Ihre Pensionskasse ein. Die Höhe der Altersgutschrift ist abhängig vom Alter und der Höhe des versicherten Lohns.
Nebst dem monatlichen Sparbeitrag wird auch der Risikobeitrag für Invalidität und Tod ausgewiesen. Dieser ist bereits ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs obligatorisch.
Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden jeweils vom monatlichen Gehalt abgerechnet und vom Arbeitgeber respektive der Arbeitgeberin zusammen mit dessen/deren Anteil an die Pensionskasse überwiesen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss mindestens 50% der Gesamtbeiträge bezahlen.
In Ihrem Vorsorgeausweis sehen Sie Ihr aktuelles Altersguthaben sowie die Entwicklung im letzten Jahr. Da Ihr Altersguthaben jährlich verzinst wird, kann die Verzinsung Ihr Guthaben über die Jahre deutlich erhöhen.
Die Kennzahlen «voraussichtliches Altersguthaben» und «voraussichtliche jährliche Altersrente» weisen aus, wie viel Geld Sie zum Zeitpunkt respektive nach der Pensionierung aus Ihrer Pensionskasse erhalten. Auch die «voraussichtlichen Leistungen bei einer vorzeitigen Pensionierung» sind ersichtlich. Falls Sie über eine Frühpensionierung nachdenken, können Sie hiermit vergleichen, welchen Einfluss diese auf Ihre Altersleistungen hätte.
Der Vorsorgeausweis ist immer eine Momentaufnahme und bezieht sich auf den Tag, auf den er aktualisiert wurde. Neben der veränderbaren Verzinsung führen beispielsweise auch Gehaltsänderungen, ein neues Arbeitspensum oder der Wechsel zu einer anderen Pensionskasse zu Leistungsveränderungen.
In diesem Abschnitt sehen Sie, wie Sie und Ihre Angehörigen durch die Pensionskasse abgesichert werden für den Fall, dass Ihnen etwas zustösst.
Wenn Sie erwerbsunfähig werden, sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall, unterstützt Sie Ihre Pensionskasse mit einer Invalidenrente und – sofern Sie Kinder haben – mit Invaliden-Kinderrenten. Die Leistungen werden in Ergänzung zur Invalidenversicherung erbracht.
Im Falle Ihres Todes erhält Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin eine jährliche Rente ausbezahlt. Die meisten Pensionskassen richten auch Leistungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aus. Diese müssen bei den meisten Pensionskassen aber angemeldet werden. Sofern Sie in einer Lebensgemeinschaft leben, ist es auch wichtig, zusätzlich die Begünstigtenordnung zu überprüfen und eventuell anpassen zu lassen. Ihre Kinder erhalten eine Waisenrente. Diese wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr ausbezahlt – oder bis zum Abschluss der Ausbildung (max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs).
Um Ihr Pensionskassenguthaben aufzustocken, können Sie freiwillig Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen. Mit einem Einkauf erhöhen Sie Ihr Altersguthaben und somit die Altersrente sowie die Risikoleistungen. Die Einkaufssumme kann in der Regel von der Steuer abgezogen werden. Die maximale reglementarische Einkaufssumme zeigt den maximalen Betrag, den Sie zusätzlich in die Pensionskasse einzahlen können.
Eine der wenigen Möglichkeiten, frühzeitig Geld aus der Pensionskasse zu beziehen, ist die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die für diesen Zweck vorbezogene Summe wird auf dem Vorsorgeausweis festgehalten. Der Vorbezug unterliegt Rahmenbedingungen und ab dem 50. Altersjahr kommen weitere Einschränkungen dazu. Bei Interesse empfehlen wir eine individuelle Beratung, denn der Vorbezug hat Einfluss auf die Leistungen der Pensionskasse. Zudem kann die Amortisation der Hypothek auf unterschiedliche Weise organisiert werden. Dies alles hat auch Einfluss auf die Steuerbelastung.
Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Michele B. (48), Bellinzona
Sobald Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin die aktuellen Gehaltsdaten aller Mitarbeitenden der Pensionskasse gemeldet hat, kann diese die aktuellen Vorsorgeausweise erstellen. Das geschieht meist zu Beginn des Jahres. Den persönlichen Vorsorgeausweis stellt Ihnen dann Ihre Pensionskasse direkt zur Verfügung. Die darin enthaltenen Daten beziehen sich in der Regel auf den 1. Januar des laufenden Jahres.
Jan Misurati
Kundenberater
Maurice G. (57), La Chaux-de-Fonds
Der Vorsorgeausweis ist immer eine Momentaufnahme und bezieht sich auf den Tag, auf den er aktualisiert wurde. Wenn Sie beispielsweise während des Jahres Ihr Arbeitspensum ändern oder eine neue Funktion übernehmen und sich dadurch Ihr Gehalt ändert, hat das auch Auswirkungen auf Ihre Leistungen der Pensionskasse. Wenn Sie sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen, Geld für selbstgenutztes Wohneigentum beziehen oder wenn es nach einer Scheidung zur Aufteilung Ihrer aktuellen Altersgutschrift kommt, führt das ebenfalls zu Leistungsveränderungen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen aktuellen Vorsorgeausweis zu erstellen. Diesen können Sie direkt bei Ihrer Pensionskasse bestellen.
Adriano Signorello
Kundenberater
Michele B. (48), Bellinzona
Sobald Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin die aktuellen Gehaltsdaten aller Mitarbeitenden der Pensionskasse gemeldet hat, kann diese die aktuellen Vorsorgeausweise erstellen. Das geschieht meist zu Beginn des Jahres. Den persönlichen Vorsorgeausweis stellt Ihnen dann Ihre Pensionskasse direkt zur Verfügung. Die darin enthaltenen Daten beziehen sich in der Regel auf den 1. Januar des laufenden Jahres.
Jan Misurati
Kundenberater
Maurice G. (57), La Chaux-de-Fonds
Der Vorsorgeausweis ist immer eine Momentaufnahme und bezieht sich auf den Tag, auf den er aktualisiert wurde. Wenn Sie beispielsweise während des Jahres Ihr Arbeitspensum ändern oder eine neue Funktion übernehmen und sich dadurch Ihr Gehalt ändert, hat das auch Auswirkungen auf Ihre Leistungen der Pensionskasse. Wenn Sie sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen, Geld für selbstgenutztes Wohneigentum beziehen oder wenn es nach einer Scheidung zur Aufteilung Ihrer aktuellen Altersgutschrift kommt, führt das ebenfalls zu Leistungsveränderungen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen aktuellen Vorsorgeausweis zu erstellen. Diesen können Sie direkt bei Ihrer Pensionskasse bestellen.
Adriano Signorello
Kundenberater