Anstatt im Liegestuhl liegen Sie zuhause krank im Bett. Oder während Sie noch im verspäteten Zug sitzen, startet Ihr Flieger bereits ohne Sie. Helvetia übernimmt die Kosten für Flug, Hotel und weitere Transportmittel, wenn Ihnen vor der Abreise etwas dazwischenkommt.
Auf der Biking Tour durch Mallorca eine Kurve nicht erwischt, und schon werden Sie mit gebrochenem Bein ins Spital eingeliefert. Oder ein Notfall in der Familie erfordert Ihre sofortige Heimreise. Egal, wo auf der Welt Sie sind, Helvetia unterstützt Sie in jeder Notlage während Ihrer Reise.
Wir übernehmen die Bergungs- und Transportkosten zum nächstgelegenen Spital sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen. Bei einer frühzeitigen Heimreise oder einem medizinischen Rücktransport übernehmen wir die Kosten und erstatten Ihnen den nicht beanspruchten Teil Ihrer Ferien zurück.
Sie haben den Blick auf die idyllische Landschaft anstatt auf die Tankanzeige gerichtet und bleiben mitten im Nirgendwo liegen. Oder Sie haben beim Einparken mit dem Mietauto den Baum leider zu spät entdeckt.
Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie in der Schweiz oder in Europa mit Ihrem Auto eine Panne haben.
Während Ihres Sonntagsausflugs gibt Ihr E-Bike auf halber Strecke plötzlich den Geist auf. Helvetia ist für Sie da und übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem E-Bike oder Mofa unterwegs eine Panne haben.
Die Annullationsversicherung und die Personen-Assistance gelten weltweit. Die Motorfahrzeug-Assistance gilt für Mietfahrzeuge weltweit, für das eigene Fahrzeug in der Schweiz und in Europa. Die Assistance für Elektro-/Motorfahrzeuge gilt in der Schweiz und in Europa.
Ja, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können und eine Annullierung nicht möglich ist, übernimmt Helvetia die Kosten für Sie. Dies gilt auch für Dauer- oder Saisonabonnemente, bei denen eine spätere Nutzung nicht möglich ist.
Grundsätzlich gibt es keine Fristen. Die Versicherung kann also noch einen Tag vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nicht versichert sind allerdings Ereignisse, die beim Abschluss der Versicherung, bei der Buchung oder dem Antritt der Ferien oder Reise bereits eingetreten sind.