Damit Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert sind, muss die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung spätestens am letzten Arbeitstag im November eingegangen sein.
Achten Sie darauf, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim Versicherer ankommt. Um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben, empfehlen wir, die Kündigung per Einschreiben zu versenden.