Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Wenn sie das nicht selbst tun kann, muss ihr gesetzlicher Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzliche Vertreterin dies übernehmen.
Das heisst, auch Studierende, Schüler und Praktikanten aus dem Ausland, die für mehr als drei Monate in der Schweiz bleiben, unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen eine Schweizer Krankenversicherung.