Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Wenn sie das nicht selbst tun kann, muss ihr gesetzlicher Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzliche Vertreterin dies übernehmen.
Das heisst, auch Studierende, Schüler und Praktikanten aus dem Ausland, die für mehr als drei Monate in der Schweiz bleiben, unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen eine Schweizer Krankenversicherung.
Der Versicherungsschutz ist jeweils bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um 365 Tage, wenn nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder in einer anderen Textform kündigt.
Eine coverio Krankenversicherung darf nicht verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung des Kantons vom Krankenversicherungsgesetz nicht mehr gegeben sind.
Nein, die coverio Gesundheitsversicherung kennt keine Altersgrenzen und bietet für alle Altersgruppen eine passende Lösung an.