Wenn Sie zum Beispiel in ein Eigenheim umziehen oder aus anderen Gründen keinen Bedarf mehr für eine Mietkautionsversicherung haben, können Sie die Versicherung jederzeit kündigen.
Damit Helvetia die Versicherung auflösen kann, wird eines der folgenden Dokumente benötigt:
- Kündigungsbestätigung des Vermieters mit Angabe des offiziellen Mietende
- Original der Bürgschaftsurkunde
- Bestätigung des Vermieters, dass er auf die Stellung von Ansprüchen verzichtet
Gut zu wissen:
- Wenn Sie innerhalb des ersten Versicherungsjahres wieder kündigen, wird Ihnen die gesamte Jahresprämie in Rechnung gestellt.
- Wenn Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt ab dem zweiten Versicherungsjahr kündigen, erhalten Sie die vorausbezahlte Prämie anteilig erstattet.