Bei Lebensversicherungen gibt es grundsätzlich drei Überschussquellen: Anlage- bzw. Zinsüberschüsse, Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse.
Diese Überschüsse entstehen, wenn die Erträge der Kapitalanlagen höher, der Risikoverlauf besser oder die Kosten tiefer sind als in der Prämienberechnung angenommen. Wenn die Summe der verschiedenen Überschüsse positiv ist, kann eine Überschusszuweisung erfolgen. Dies wird jährlich geprüft.
Wichtig ist, dass Überschüsse vertraglich nicht garantiert sind und kein Anspruch darauf besteht. Die in den abgelaufenen Versicherungsjahren zugewiesenen Überschüsse sind aber verdient und werden bei Vertragsende zusammen mit der Versicherungsleistung ausbezahlt.
Bei reinen Risikolebensversicherungen wird bei Vertragsende keine Leistung ausbezahlt. Deshalb werden die Überschüsse in der Regel direkt mit den Prämien verrechnet. Die Prämien werden dadurch günstiger.