Die Autoversicherung wechseln geht ganz einfach – vorausgesetzt, dass Sie zum richtigen Zeitpunkt daran denken. Erfahren Sie, in welchen Fällen ein Wechsel möglich ist.
Wenn kein jährliches Kündigungsrecht vereinbart wurde, können Sie auf das Ende des dritten Versicherungsjahres hin kündigen oder auf jedes weitere Versicherungsjahr.
Gut zu wissen
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Informationen zur Kündigungsfrist finden Sie in Ihrer Police oder in den AVB.
Auf Ende des Versicherungsjahres
Auf Ende des Versicherungsjahres
Wenn kein jährliches Kündigungsrecht vereinbart wurde, können Sie auf das Ende des dritten Versicherungsjahres hin kündigen oder auf jedes weitere Versicherungsjahr.
Gut zu wissen
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Informationen zur Kündigungsfrist finden Sie in Ihrer Police oder in den AVB.
Im Schadenfall
Im Schadenfall
Haben Sie nach einem Schadenfall von Ihrer Versicherung eine Auszahlung oder eine sonstige Leistung erhalten? In diesem Fall können Sie die Versicherung ebenfalls wechseln.
Gut zu wissen
Die Kündigung muss in der Regel bis spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Informationen dazu finden Sie in den AVB der Versicherungsgesellschaft.
Im Schadenfall
Im Schadenfall
Haben Sie nach einem Schadenfall von Ihrer Versicherung eine Auszahlung oder eine sonstige Leistung erhalten? In diesem Fall können Sie die Versicherung ebenfalls wechseln.
Gut zu wissen
Die Kündigung muss in der Regel bis spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Informationen dazu finden Sie in den AVB der Versicherungsgesellschaft.
Bei einer Prämienerhöhung
Bei einer Prämienerhöhung
Bei einer Prämienerhöhung im nächsten Jahr haben Sie in der Regel ebenfalls die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln.
Gut zu wissen
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen.
Bei einer Prämienerhöhung
Bei einer Prämienerhöhung
Bei einer Prämienerhöhung im nächsten Jahr haben Sie in der Regel ebenfalls die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln.
Gut zu wissen
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen.
Bei einem Halterwechsel
Bei einem Halterwechsel
Die Autohaftpflichtversicherung geht auf den neuen Fahrzeughalter über. Als neuer Halter können Sie entscheiden, ob Sie die bestehende Versicherung weiterführen wollen oder lieber wechseln möchten.
Gut zu wissen
Der bestehende Vertrag erlischt, sobald Ihnen ein Fahrzeugausweis aufgrund einer Autohaftpflichtversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird.
Bei einem Halterwechsel
Bei einem Halterwechsel
Die Autohaftpflichtversicherung geht auf den neuen Fahrzeughalter über. Als neuer Halter können Sie entscheiden, ob Sie die bestehende Versicherung weiterführen wollen oder lieber wechseln möchten.
Gut zu wissen
Der bestehende Vertrag erlischt, sobald Ihnen ein Fahrzeugausweis aufgrund einer Autohaftpflichtversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird.
Bei einem Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel
Wechseln Sie das Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Als solcher können Sie entscheiden, ob Sie die bestehende Versicherung weiterführen wollen oder lieber wechseln möchten.
Gut zu wissen
Die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
Bei einem Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel
Wechseln Sie das Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Als solcher können Sie entscheiden, ob Sie die bestehende Versicherung weiterführen wollen oder lieber wechseln möchten.