… ein Marder sich an den Leitungen zu schaffen macht und die Wechselrichterverkabelung zerbeisst.
… aufgrund von fehlerhaften Leiterplatten bei einer Anlage zwei Wechselrichter ausfallen und der Hersteller nicht in der Lage ist, sofortigen Ersatz nachzuliefern.
… durch äussere Einflüsse wie Steinschlag ein Modulschaden herbeigeführt wird.
… Beschädigungen durch Böswilligkeit entstehen.
… Schäden als Folge von dauernden, vorhersehbaren Einflüssen wie Abnützung, Korrosion oder Alterung entstehen.
... Schäden entstehen, für die der Hersteller oder Verkäufer gesetzlich oder vertraglich haftet.
... infolge eines verminderten Wirkungsgrades Mindererträge entstehen.
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Nein, die Photovoltaikversicherung ist nicht obligatorisch. Doch für Immobilieneigentümer, die bereits auf Photovoltaik setzen oder auf ihrem Dach eine Anlage planen ist sie empfehlenswert. Die Helvetia Photovoltaikversicherung bietet Ihnen umfangreichen Schutz ab dem ersten Tag.
Der Ertragsausfall Ihrer PV-Anlage ist ab dem ersten Tag mitversichert. Sie erhalten von uns eine fixe Tagesentschädigung.