Reparatur von Mieterschäden
Wenn Sie ausziehen, sollten Sie Ihre Vermieterschaft frühzeitig über Schäden informieren, damit sie die Reparatur beauftragen kann. Somit können allfällige Verzögerungen oder Mietzinsausfälle verhindert werden.
Schaden melden, sobald Sie davon Kenntnis haben
Ungeachtet dessen sollten Sie Schäden am Mietobjekt umgehend dann ihrer Versicherung melden, wenn sie passiert sind. Die Versicherung informiert sie dann über die nächsten Schritte. Denn einige Schäden müssen sofort behoben werden. Manchmal kann mit der Reparatur aber auch bis zum Auszug zugewartet werden. Ein versehentlich verursachter tiefer Kratzer im Glaskeramikkochfeld, der die Funktion aber nicht beeinträchtigt, wird beispielsweise erst repariert, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.
Lebensdauer ist mitentscheidend
Die Höhe der Reparaturkosten bemisst sich nach der Lebensdauer eines Objekts. Der Glaskeramikherd hat beispielsweise eine Lebensdauer von 15 Jahren. Muss er nach zehn Jahren repariert werden, fällt hier also höchstens noch ein Drittel des Neuwertes an. Welche Lebensdauer einzelne Einrichtungsgegenstände haben, finden Sie in der Lebensdauertabelle des Mieterinnen- und Mieterverbands