Es gibt wohl keine wichtigere Versicherung für Privatpersonen als die private Haftpflichtversicherung – darüber sind sich Versicherungsexpertinnen und -experten einig. Doch warum eigentlich? Für eine verhältnismässig günstige Prämie schützt sie vor Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum verursachen. Drei Beispiele zeigen, dass die Schäden von ein paar Hundert bis hin zu mehreren Tausend oder Millionen Franken reichen können.
Damit die Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, muss neben der gesetzlichen Haftung auch ein versichertes Ereignis vorliegen. Die reine Abnützung durch den Gebrauch einer Sache, etwa einer Mietwohnung, gehört nicht dazu. Auch wenn Schäden wiederholt vorkommen: Wenn beispielsweise die gleiche Katze dreimal den Teppich einer Wohnung zerkratzt – bezahlt die Versicherung in der Regel nicht. Ebenso sind absichtlich zugefügte Schäden nicht versichert. Vergütet wird der Zeitwert einer Sache, nicht der Neuwert.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet aber noch einen anderen Schutz, der vielen nicht bekannt, aber gleichwohl wichtig ist. Sie prüft, ob Forderungen gegenüber Ihnen überhaupt gerechtfertigt sind. Wenn Ihnen also jemand einen Schaden unterstellt, für den Sie nicht verantwortlich sind oder gemäss Gesetz nicht dafür haften, steht die Privathaftpflichtversicherung mit einem professionellen Rechtsschutz zur Seite, um diese Forderungen abzuwehren.
Sie können den Versicherungsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen erweitern: Wer zum Beispiel häufig Fahrzeuge von anderen Personen ausleiht oder ein fremdes Pferd reitet, sollte die Privathaftpflichtversicherung mit geeigneten Zusätzen erweitern.
Versicherungsschutz geniessen alle im gleichen Haushalt lebenden Personen und die üblichen Haustiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen. Auch Kinder, die als Wochenaufenthalter in einer Wohngemeinschaft leben, aber den Wohnsitz noch bei den Eltern haben, sind versichert. Oft ist für sie aber eine eigene Versicherung sinnvoll, wie Sie in unserem Blog «Erste eigene Wohnung. Welche Versicherungen brauche ich?» nachlesen können.
Die Frage, die sich stellt: Wann sollte man einen Schadenfall der Privathaftpflichtversicherung melden? Immer dann, wenn Sie realisieren, dass ein Schaden entstanden ist. Die Versicherung informiert sie dann darüber, was die nächsten Schritte sind. Einige Schäden müssen sofort behoben werden. Manchmal kann mit der Reparatur aber auch zugewartet werden. Ein gutes Beispiel dafür ist ein tiefer Kratzer im Parkett der Mietwohnung, der durch ein Missgeschick passiert ist: Solche Schäden werden erst repariert, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.