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Für Max, Verena und ihre beiden Kinder Anna (5) und Benjamin (7), steht endlich der lang ersehnte Sommerurlaub vor der Türe. Max und Verena haben das ganze Jahr über gespart, wo es ging, um sich und ihren beiden Kindern den Traum vom Griechenlandurlaub erfüllen zu können. Im Reisebüro fand sich schnell ein All-Inclusive-Hotel, das speziell auf Familien ausgerichtet ist und somit all ihren Ansprüchen entsprach. Mit ausschlaggebend für die Entscheidung waren die Bilder einer wunderschönen Hotelanlage mit Wasserrutschen und einem neu errichteten Kinderspielplatz, womit die Mitarbeiterin des Reisebüros besonders bei Anna und Benjamin Punkten konnte.
Nun ist es endlich soweit, die Koffer sind gepackt, ins Taxi verladen und die Familie macht sich auf den Weg zum Flughafen. Alle Vier sind ganz aufgeregt und die Vorfreude steht ihnen ins Gesicht geschrieben. So lange haben sie auf ihren gemeinsamen Griechenlandurlaub gewartet und gespart. Nach einem zweieinhalbstündigen Flug sind sie bei ihrem Hotel angekommen. Der Traumurlaub kann nun endlich beginnen.
Doch das breite Grinsen und die Freude verfliegen schnell. Sofort sticht der Familie die riesen Baustelle rund um das gesamte Hotel ins Auge. Auch die beiden Kleinen können ihre Enttäuschung nicht verbergen, als sie bemerken, dass der angepriesene Kinderspielplatz noch gar nicht fertiggestellt ist.
Max und Verena sehen ihre Kinder an und wissen: So haben sie sich ihren Traumurlaub nicht vorgestellt. Wo sind die strahlenden Kinderaugen, die sie gesehen hatten, als die Angestellte des Reisebüros ihren Kindern die tollen Fotos des Spielplatzes und der Wasserrutschen zeigte? Von all dem ist hier nichts zu sehen. Weder strahlende Kinderaugen noch Spielplatz und zu ihrem Bedauern sind auch die angekündigten Wasserrutschen nicht in Betrieb. Ganz zu schwiegen von dem ständigen Baulärm, der absolut kein Urlaubsgefühl aufkommen lässt.
Soll es das mit dem Traumurlaub der vierköpfigen Familie gewesen sein? Das ist eindeutig nicht, der Urlaub, der ihnen versprochen wurde und wofür sie bezahlt haben.
Max und Verena informieren sich unverzüglich, was in so einem Fall zu tun ist. Sie kontaktieren den Reiseleiter vor Ort und reklamieren sofort, doch der Reiseveranstalter und das Reisebüro unternehmen nichts und weigern sich, etwas zurückzuerstatten. Aber die Familie hat Glück im Unglück! Dank ihrer Helvetia Rechtsschutzversicherung kann sie ihre Ansprüche anfechten.
Wir Menschen nutzen Versicherungen in vielen Lebenslagen, um uns vor Risiken zu schützen. Auf die Helvetia Rechtsschutzversicherung können Sie zählen, wir sind für Sie da, z.B. wenn
- Sie verletzt werden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen möchten
- Ihr Arbeitgeber die Abfertigungszahlungen nicht leistet
- Sie eine Rechtsberatung zu einem bestimmten Thema benötigen
- Ihnen ein bestelltes und bereits bezahltes Produkt nicht geliefert wird
Rechtsstreite sind unangenehm und können teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Rechts- und Schadenskosten in verschiedenen Bereichen ab. Sie übernimmt die Kosten je nach versicherten Bausteinen für Gerichtsverfahren und Schadensersatz in den Bereichen Beruf, Familie, Straßenverkehr und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei werden nicht nur Schadensersatzansprüche abgedeckt, sondern auch Gerichts- und Anwaltskosten übernommen, falls die Gerichtsverhandlung zum Nachteil des Versicherten ausgeht.