Die Jahresprämie für die Drohnenhaftpflichtversicherung .orientiert sich am Gewicht des Fluggeräts und an der gewählten Versicherungssumme. Für die leichteste Geräteklasse beträgt die Prämie bei einer Versicherungssumme von EUR 1,5 Mio EUR 42,--.
Voraussetzung für die Annahme ist, dass es sich um privat genutzte Flugmodelle oder privat genutzte unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie Open bis 5 Kilogramm Abfluggewicht handelt. Diese dürfen nur mit direkter Sichtverbindung geflogen werden. Zudem müssen die gesetzlichen
und behördlichen Vorgaben eingehalten werden, wie zum Beispiel Flugbetrieb nur außerhalb des kontrollierten Luftraums und außerhalb von Flugverbotszonen.
Die Deckung gilt im Rahmen der Vertragsgrundlagen für Personen- und Sachschäden sowie für davon abgeleitete Vermögensschäden. Auch für reine Vermögensschäden besteht, insbesondere wenn diese durch Foto- oder Filmaufnahmen entstanden sind, Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden kann zwischen EUR 1,5 Mio und 5 Mio gewählt werden.
Der örtliche Geltungsbereich ist nicht auf Österreich beschränkt, sondern umfasst ganz Europa sowie die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten.
Ein weiteres Highlight der neuen Helvetia Drohnenversicherung besteht darin, dass auch für Indoor-Flüge und Wettbewerbe Versicherungsschutz besteht.