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Die Nutzung von Drohnen steigt stetig, vor allem in der Landwirtschaft, der Filmproduktion und Überwachung. Der österreichische Markt für Drohnen soll im Jahr 2024 einen Umsatz von rund 14 Mio. Euro generieren. Viele Österreicherinnen und Österreicher wünschen sich eines dieser unbemannten Luftfahrzeuge – sei es als Spielzeug oder um atemberaubende Luftaufnahmen zu machen. Doch die Besitzer dürfen ihre unbemannten Luftfahrzeuge nicht nach Lust und Laune und überall steigen lassen. Es gibt Einschränkungen und für Objekte ab einem Gewicht von 250 Gramm ist gemäß Luftfahrthaftpflichtgesetz eine Luftfahrtrechtliche Bewilligung der verantwortlichen Behörde Austro Control vorgeschrieben. Voraussetzung dafür, dass die Bewilligung erteilt wird, ist auch der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Mit der steigenden Anzahl von Drohnen am Himmel mehrt sich auch die Gefahr von Unfällen. Bis anhin sind in Österreich zwar wenig Schadenfälle mit Drohnen bekannt. Doch Viele erinnern sich beispielsweise noch an den Zwischenfall beim Ski-Weltcup im italienischen Madonna di Campiglio, als Weltmeister Marcel Hirscher nur um Haaresbreite einem Zusammenstoß mit einer Drohne entging. «Der Abschluss einer Drohnenversicherung lohnt sich, denn ein Unfall mit der Drohne ist schnell passiert. Wenn eine Drohne zum Beispiel abstürzt und ein fahrendes Auto oder einen Fußgänger trifft, kann eine beachtliche Schadenssumme entstehen», erklärt Thomas Stellfeld, Teamleiter Produktmanagement Schaden-Unfall bei Helvetia.
Die Jahresprämie für eine solche Drohnenversicherung für Privatpersonen variiertbei Helvetia je nach Gewicht des Flugmodells und ist ab 42 Euro für die leichteste Klasse (Klasse C0 unter 250 g) erhältlich. Voraussetzung für die Annahme ist, dass es sich um privat genutzte Flugmodelle oder privat genutzte unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie Open bis 5 Kilogramm bfluggewicht handelt. Diese dürfen nur mit direkter Sichtverbindung geflogen werden. Zudem müssen zwingend die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden, wie zum Beispiel Flugbetrieb nur außerhalb des kontrollierten Luftraums und außerhalb von Flugverbotszonen.
Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen und Firmen immer größerer Beliebtheit. Für einen Großteil der unbemannten Luftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Helvetia hat eine neu gestaltete Haftpflichtversicherung für privat genutzte Drohnen entwickelt.