Eine Sache, die oft vergessen wird, gleich vorweg: Bei einer Abwesenheit von mehr als 72 Stunden muss der Hauptwasserhahn zugedreht werden. Das ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Haushaltsversicherung Wasserschäden übernimmt, die während der Abwesenheit entstanden sind – denn diese Klausel ist ein Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gekippte oder gar offene Fenster oder Terrassentüren sind geradezu eine Einladung für Einbrecher – und relevant für die Deckung der Schäden durch die Haushaltsversicherung. Um die Versicherungsdeckung zu gewährleisten müssen schon bei kurzer Abwesenheit unbedingt alle Fenster komplett verschlossen werden. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Wohnung oder das Haus in der Abwesenheit der Bewohner ordnungsgemäß gesichert war – was bedeutet, dass Wohnungs- und Haustüre sicher abgeschlossen sein müssen. Nützlich sind auch bauliche Vorsichtsmaßnahmen wie Sicherheitstüren oder Alarmanlagen. Diese werden von Helvetia übrigens mit einem Sicherheitsrabatt auf die Haushaltsversicherung belohnt. Sinnvoll ist außerdem, auch während des Urlaubs Anwesenheit zu signalisieren, zum Beispiel durch eine brennende Lampe. Wirkungsvoll sind auch Bewegungsmelder oder Schilder die vor Hunden warnen. Die Haushaltsversicherung von Helvetia erstattet im Falle eines Einbruchs den Neuwert aller gestohlenen oder zerstörten Gegenstände und übernimmt Reparaturkosten, die der Einbruch nach sich zieht.
Wer mit dem Auto die Grenze überquert, sollte sich über die Vorschriften im Zielland informieren. Selbst in der EU gibt es Unterschiede. So gelten verschiedene Promillegrenzen für Alkohol oder es müssen in bestimmten Städten Plaketten für Umweltzonen vorhanden sein. Die genauen Bestimmungen sind auf den Webseiten der jeweiligen Automobilclubs zu finden. Bei Reisen außerhalb der EU- und EWR-Staaten (inkl. Schweiz) ist zudem die internationale Versicherungskarte mitzuführen. Für den Ernstfall sollte unbedingt die SOS-Nummer des Versicherers zur Hand sein, um Hilfe anfordern zu können. Ebenfalls empfehlenswert ist es, ein Europäisches Unfallprotokoll mitzuführen. Dieses ermöglicht in allen Ländern eine identische Schadensaufnahme in verschiedenen Sprachen. Erhältlich ist es bei jeder Versicherungsgesellschaft. Mit dem Europa-Bündel für die Autoversicherung bietet Helvetia einen Schutz für Insassen und Fahrzeug, der im gesamteuropäischen Raum gilt. Durch rasche Hilfe «von zu Hause» ist man damit auch bei Zwischenfällen im Ausland abgesichert.
Durch die richtige Reaktion bei einem Schadensfall können unnötige Wege und Kosten gespart werden. Oberstes Gebot bei einem Unfall ist immer: Unfallstelle sichern und – falls sich jemand verletzt hat – Rettungskräfte und Polizei alarmieren. Bei einem reinen Sachschaden reicht es aus, wenn das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von allen Beteiligten unterzeichnet wird. Sind sich die Unfallparteien nicht einig über den Unfallhergang empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren. Zudem sollten die Schäden umgehend der Versicherung gemeldet werden. Diese sorgt im Rahmen des Europa-Bündels bei Bedarf für das Abschleppen vom Unfallplatz, für ein Ersatzfahrzeug oder kann eine Werkstätte empfehlen. Rundum gegen finanzielle Risiken absichern lässt sich das Fahrzeug mit einer Vollkasko-Versicherung. Diese schließt Schäden durch Naturgewalten, Diebstahl, Glasbruch, Vandalismus und Kollision ein, optional auch bei grob fahrlässigem Handeln.
Es kann schnell gehen und man steht nach einem Stadtbummel oder Strandbesuch vor einer eingeschlagenen Fensterscheibe – Gepäck und Wertsachen sind verschwunden. Wie ist ein solcher Diebstahl versichert? Schäden am Fahrzeug durch Aufbrechen oder Einschlagen von Scheiben sind über eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Das Reisegepäck kann über eine Zusatzdeckung bei der Kaskoversicherung mitversichert werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Deckung nur gilt, wenn das Fahrzeug abgeschlossen und der Fahrzeuginhalt von außen nicht einsichtig war – also zum Beispiel durch eine Kofferraumabgedeckung. Anders liegt der Fall bei Mietautos: Hier greift in der Regel die mit dem Mietwagen abgeschlossene Kaskoversicherung. Für das Gepäck besteht in diesem Fall keine Deckung über die Autoversicherung, da diese nur für das eigene Fahrzeug gilt. In jedem Fall gilt es, Diebstähle unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die Versicherungsleistung kann nur erfolgen, wenn ein Polizeibericht vorliegt. Auch hier ist Vorsorgen besser als Nachsorgen: Das Fahrzeug sollte nicht auf abgelegenen, unbewachten Parkplätzen abgestellt werden, Gegenstände nicht sichtbar sein oder noch besser gar nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Anders als oft vermutet bieten Kreditkarten nicht automatisch einen Versicherungsschutz. Die Banken sind nämlich nicht selbst Versicherer, sondern haben entsprechende Verträge mit Versicherungsunternehmen. Vor Reiseantritt sollten Urlauber also genau prüfen, ob ein Versicherungsschutz vorliegt. Viele Reisebüros und Online-Buchungsportale bieten Versicherungen für einzelne Reisen und Annulierungs-Versicherungen für Flüge an. Diese haben den Nachteil, dass sie oft verhältnismäßig teuer sind und für jede Reise einzeln abgeschlossen werden müssen. Wer öfter auf Reisen geht, schließt besser eine Jahresversicherung ab. Diese gilt für sämtliche Reisen und kann beliebig verlängert werden – so muss man sich nicht bei jeder Reise wieder aufs Neue Gedanken darüber machen, ob man ausreichend versichert ist.