Auf Grund der Steuerreform 2015 waren Versicherungsverträge die ab dem 01.01.2016 abgeschlossen oder geändert wurden im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr absetzbar. Verträge die vor dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden konnten noch bis 2020 steuerlich geltend gemacht werden.
Ab dem Jahr 2021 sind Versicherungsverträge, im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung steuerlich nicht mehr absetzbar!