Erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges
Für die erstmalige Zulassung in Österreich muss die Zulassungsstelle auf einen Genehmigungsdatensatz zugreifen können. Die Dateneinspielung erfolgt beim Kauf eines Neufahrzeuges über den Autohändler.
Selbst importierte Fahrzeuge
Bei selbst importierten Fahrzeugen wenden Sie sich diesbezüglich an den Generalimporteur oder an die Landesregierung. Bei importierten Fahrzeugen ist es weiters notwendig, beim zuständigen Finanzamt die nötigen Gebühren zu entrichten und somit das Fahrzeug für die Anmeldung in Österreich frei schalten zu lassen.
(Adressänderungen innerhalb des gleichen Verwaltungsbezirkes)
Die Zulassungsstelle macht eine Abfrage des neuen Hauptwohnsitzes bzw. des geänderten Namens direkt im Zentralen Melderegister.
Die Hinterlegung gilt vom Datum der Antragstellung für ein Jahr. Sollte diese Frist nicht verlängert werden, so erlischt die Zulassung.
Für die Wiederausfolgung nach einer Hinterlegung werden benötigt:
Endlich Ihr persönliches Wunschkennzeichen. Mit der Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde beantragen Sie die Produktion Ihres persönlichen Wunschkennzeichens.
Für die Zuweisung eines bereits lagernden Wunschkennzeichens in eine bestehende Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Auch Ihre Nummerntafeln sind vor Verlust oder Diebstahl nicht sicher - bei einem Kennzeichenverlust oder Diebstahl benötigen Sie folgende Unterlagen: