Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem ordentlichen und einem außerordentlichen Kündigungsrecht.
Nach den Regelungen des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes, kurz KHVG 1994, kann der Versicherte zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Das heißt, Sie können die Polizze jeweils zur Hauptfälligkeit kündigen.
Neben dem normalen Kündigungsrecht besteht in bestimmten Situationen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dem Versicherten seinen Vertrag unabhängig von der regulären Laufzeit zu beenden. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeiten in besonderen Situationen vor:
Erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft ein Schreiben mit einer Prämienanpassung oder eine Änderung der Versicherungsbedingungen, haben Sie das Recht, eine Sonderkündigung auszusprechen. Diese muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Änderungsschreibens bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, ab dem die Prämienanpassung greift.
Nach der Abwicklung eines Schadensfalls sind Sie berechtigt, Ihren Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Schadenregulierung bei der Versicherung vorliegen. Auch Ihr Versicherer ist berechtigt, den Vertrag nach einem Schadensfall zu kündigen. In diesem Fall sind Sie gezwungen, sich um einen neuen Kfz-Haftpflichtschutz zu kümmern.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder verschrotten, besteht kein Grund mehr für eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie können den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Bei einem Autoverkauf geht der Haftpflichtschutz per Gesetz auf den Käufer über. Der neue Besitzer kann den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat ab Kaufdatum kündigen. Damit Sie als Verkäufer sicher sind, dass der Vertrag beendet oder übernommen wird, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Versicherung. Zudem wird der Versicherer durch die Ummeldung bei der Zulassungsstelle über den Verkauf in Kenntnis gesetzt.
Die Autoversicherung ist immer abhängig vom Fahrzeug und von der Zulassungsregion. Es ist daher nicht möglich, einen bestehenden Versicherungsvertrag auf ein neues Auto zu übertragen. Wenn Sie einen neuen Wagen kaufen, muss die alte Kfz-Versicherung gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Kündigungsgrund | Kündigungsfrist |
Ordentliche Kündigung |
ein Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit |
Sonderkündigung – verschiedene Arten: | |
Beitragserhöhung / Änderung der Bedingungen | ein Monat ab Zugang des Änderungsschreibens |
Schadensfall | ein Monat ab Beginn der Schadenabwicklung oder Ablehnung des Anspruchs |
Wegfall des berechtigten Interesses (Abmeldung des Fahrzeugs) | sofort |
Fahrzeugwechsel / Verkauf |
sofort, Abmeldung durch den Käufer innerhalb eines Monats |
Egal aus welchen Gründen Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, wichtig ist, dass Sie als Fahrzeughalter jederzeit für einen lückenlosen Haftpflichtschutz sorgen. Kündigen Sie somit erst, wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung gefunden haben.
Der Ablauf der Kündigung setzt sich aus verschiedenen Schritten zusammen:
Die Kündigung der Autoversicherung muss immer schriftlich erfolgen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Kündigungsschreiben zu übermitteln:
Bei zahlreichen Versicherungsunternehmen gibt es die Option der elektronischen Kommunikation. Vertragsunterlagen oder Dokumente werden über ein spezielles Portal online übermittelt. Auf diesem Wege ist in der Regel auch eine rechtssichere Kündigung möglich. Ist im Portal nicht ersichtlich, dass Sie eine Kündigung ausgesprochen haben, ist ein Screenshot der Seite zu empfehlen.
Schicken Sie das Kündigungsschreiben an die von der Versicherung angegebene Mailadresse und behalten Sie den Mailverlauf zu Dokumentationszwecken.
Versenden Sie Ihr Schreiben an die Faxnummer des Versicherers und bewahren den Sendebericht als Nachweis unbedingt auf.
Versenden Sie Ihre Kündigung per Brief. Besonders sicher ist der Versand als eingeschriebener Brief, da Sie in diesem Fall einen Nachweis für das Abschicken des Schreibens haben.
Laden Sie hier ein Muster für Ihr Kündigungsschreiben herunter und tragen die erforderlichen Angaben ein. Nach Unterzeichnung versenden Sie die Kündigung an den Versicherer.
Nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz besteht nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer ein Kündigungsrecht. In folgenden Fällen ist die Versicherung zu einer Kündigung berechtigt:
Zum Ende des Versicherungsjahrs kann die Versicherung schriftlich mit einer Frist von einem Monat den Vertrag kündigen.
Wenn der Versicherungsnehmer mit einer Folgeprämie in Verzug ist, ist der Versicherer verpflichtet, zunächst eine zweiwöchige Nachfrist zur Zahlung zu setzen. In diesem Schreiben ist der Versicherungsnehmer, darauf hinzuweisen, dass im Falle der Nichtzahlung im Schadensfall keine Leistungen erbracht werden. Verstreicht die Nachfrist ohne Zahlung, ist der Versicherer berechtigt, ohne Einhaltung einer weiteren Kündigungsfrist zu kündigen.
Nach Eintritt eines Schadensfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Schadensmeldung die Kündigung aussprechen.
Per Gesetz geht die Haftpflichtversicherung auf den Käufer des Fahrzeugs über. Die Versicherung kann innerhalb eines Monats nachdem sie Kenntnis von dem Verkauf erlangt hat, kündigen.