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Münzen aus einem Glas ausgeschüttet mit kleinem Spielzeug Auto.

Kfz-Versicherung kündigen: Was Sie bei der Kündigung Ihrer Autoversicherung beachten sollten

Steigende Beiträge oder Unzufriedenheit mit den Serviceleistungen – es gibt verschiedene Gründe, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Erfahren Sie, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist, welche Gründe es für eine Sonderkündigung gibt und wie Sie unter Einhaltung der Fristen richtig kündigen.

Warum ist es sinnvoll, die Kfz-Versicherung zu kündigen?

Für österreichische Fahrzeughalter ist eine Kfz-Versicherung obligatorisch. Die Kündigung der Polizze kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll werden:

Abmeldung des Fahrzeugs

Sie benötigen den Versicherungsschutz nicht mehr.

Preis-Leistungsverbesserung

Sie haben sich für einen anderen Anbieter mit attraktiveren Konditionen entschieden und möchten wechseln.

Umzug

In der neuen Zulassungsregion gibt es andere günstigere Versicherungsangebote.

Fahrzeugalter

Ihr Auto ist in die Jahre gekommen und eine Vollkaskoversicherung ist nicht mehr sinnvoll. Sie kündigen die Vollkasko und behalten den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz.

(Bis) Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem ordentlichen und einem außerordentlichen Kündigungsrecht.

Ordentliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Nach den Regelungen des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes, kurz KHVG 1994, kann der Versicherte zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Das heißt, Sie können die Polizze jeweils zur Hauptfälligkeit kündigen.

Wichtig zu wissen:
Bei einer ordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung gilt eine Frist von einem Monat. Ist Ihr Versicherungsvertrag beispielsweise am 01.10. des Jahres fällig, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 31.08. bei Ihrem Versicherer vorliegen.

Außerordentliche Kündigung – Ihr Sonderkündigungsrecht

Neben dem normalen Kündigungsrecht besteht in bestimmten Situationen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dem Versicherten seinen Vertrag unabhängig von der regulären Laufzeit zu beenden. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeiten in besonderen Situationen vor:

Kündigung wegen Prämienerhöhung oder einer Änderung der Versicherungsbedingungen

Erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft ein Schreiben mit einer Prämienanpassung oder eine Änderung der Versicherungsbedingungen, haben Sie das Recht, eine Sonderkündigung auszusprechen. Diese muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Änderungsschreibens bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, ab dem die Prämienanpassung greift.

Tipp:
Entscheiden Sie sich, nach einer Beitragserhöhung vorzeitig zu kündigen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig eine neue Kfz-Versicherung abschließen, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Kündigung im Schadensfall 

Nach der Abwicklung eines Schadensfalls sind Sie berechtigt, Ihren Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Schadenregulierung bei der Versicherung vorliegen. Auch Ihr Versicherer ist berechtigt, den Vertrag nach einem Schadensfall zu kündigen. In diesem Fall sind Sie gezwungen, sich um einen neuen Kfz-Haftpflichtschutz zu kümmern.

Kündigung bei Wegfall des berechtigten Interesses

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder verschrotten, besteht kein Grund mehr für eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie können den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Kündigung bei einem Fahrzeugwechsel oder Verkauf

Bei einem Autoverkauf geht der Haftpflichtschutz per Gesetz auf den Käufer über. Der neue Besitzer kann den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat ab Kaufdatum kündigen. Damit Sie als Verkäufer sicher sind, dass der Vertrag beendet oder übernommen wird, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Versicherung. Zudem wird der Versicherer durch die Ummeldung bei der Zulassungsstelle über den Verkauf in Kenntnis gesetzt.
Die Autoversicherung ist immer abhängig vom Fahrzeug und von der Zulassungsregion. Es ist daher nicht möglich, einen bestehenden Versicherungsvertrag auf ein neues Auto zu übertragen. Wenn Sie einen neuen Wagen kaufen, muss die alte Kfz-Versicherung gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Kündigungsfrist & Stichtag: Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Kündigungsgründe und die jeweils geltenden Fristen:
Kündigungsgrund Kündigungsfrist
Ordentliche Kündigung
ein Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit
   
Sonderkündigung – verschiedene Arten:  
Beitragserhöhung / Änderung der Bedingungen ein Monat ab Zugang des Änderungsschreibens 
Schadensfall ein Monat ab Beginn der Schadenabwicklung oder Ablehnung des Anspruchs
Wegfall des berechtigten Interesses (Abmeldung des Fahrzeugs) sofort 
Fahrzeugwechsel / Verkauf

sofort, Abmeldung durch den Käufer innerhalb eines Monats

Kündigung der Kfz-Versicherung – Anleitung Schritt für Schritt

Egal aus welchen Gründen Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, wichtig ist, dass Sie als Fahrzeughalter jederzeit für einen lückenlosen Haftpflichtschutz sorgen. Kündigen Sie somit erst, wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung gefunden haben.

Der Ablauf der Kündigung setzt sich aus verschiedenen Schritten zusammen:

  1. Kündigungsgrund:

    Prüfen Sie, aus welchem Grund die Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt.

  2. Fristen:

    Ermitteln Sie, welche Fristen bei Kündigung der Autoversicherung einzuhalten sind.

  3. Versand der Kündigung:

    Schriftliche Mitteilung an den bestehenden Versicherer mit Angabe des Kündigungsgrundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Kündigungsschreiben: Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung richtig?

Die Kündigung der Autoversicherung muss immer schriftlich erfolgen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Kündigungsschreiben zu übermitteln:

Elektronische Kündigung:

Bei zahlreichen Versicherungsunternehmen gibt es die Option der elektronischen Kommunikation. Vertragsunterlagen oder Dokumente werden über ein spezielles Portal online übermittelt. Auf diesem Wege ist in der Regel auch eine rechtssichere Kündigung möglich. Ist im Portal nicht ersichtlich, dass Sie eine Kündigung ausgesprochen haben, ist ein Screenshot der Seite zu empfehlen.

Kündigung per Mail:

Schicken Sie das Kündigungsschreiben an die von der Versicherung angegebene Mailadresse und behalten Sie den Mailverlauf zu Dokumentationszwecken.

Kündigung per Fax:

Versenden Sie Ihr Schreiben an die Faxnummer des Versicherers und bewahren den Sendebericht als Nachweis unbedingt auf.

Schriftliche Kündigung per Brief:

Versenden Sie Ihre Kündigung per Brief. Besonders sicher ist der Versand als eingeschriebener Brief, da Sie in diesem Fall einen Nachweis für das Abschicken des Schreibens haben.

Wichtig zu wissen:
Unabhängig vom Kündigungsweg, achten Sie immer darauf, vom Versicherer eine Bestätigung über den Eingang des Kündigungsschreibens zu erhalten.

Welche Angaben brauche ich für das Kündigungsschreiben?

Wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen, denken Sie an folgende Angaben:
eigene Anschrift
Anschrift der Versicherung
Datum
Nummer des Versicherungsscheins
Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
Kündigungsgrund
Termin, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
Datum und Unterschrift
Bitte um Kündigungsbestätigung

Laden Sie hier ein Muster für Ihr Kündigungsschreiben herunter und tragen die erforderlichen Angaben ein. Nach Unterzeichnung versenden Sie die Kündigung an den Versicherer.

Die besten Tipps für die Kündigung Ihrer Autoversicherung

Lückenlosen Versicherungsschutz gewährleisten

Die Zulassung des Fahrzeugs ist an die Haftpflichtversicherung gebunden. Kündigen Sie den Haftpflichtschutz, ist eine neue Polizze erforderlich. Besteht kein lückenloser Versicherungsschutz, droht der Verlust der Zulassung. 

Meldepflicht bei der Zulassungsstelle

In der Regel verständigt der neue Versicherer die Zulassungsstelle über den neuen Versicherungsvertrag und teilt mit, ab welchem Stichtag die neue Polizze gültig ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, erkundigen Sie sich am besten bei der Versicherung über die Verständigung der Zulassungsstelle.

Vollkasko- und Haftpflichtversicherung unterscheiden

Wichtig ist, den Unterschied zwischen der Kfz-Haftpflicht und der Kaskoversicherung zu beachten: Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Die Vollkasko können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Nachfolgeversicherung kündigen. Die Laufzeiten von Kasko und Haftpflicht weichen unter Umständen voneinander ab – daraus ergeben sich verschiedene Termine für die Kündigung.

Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung

Haben Sie sich entschieden, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen, ist eine neue Haftpflichtversicherung erforderlich. Zudem überlegen Sie idealerweise, ob Sie den gesetzlich verpflichtenden Schutz mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ergänzen möchten. Die Haftpflicht greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Dritte durch Ihr Verschulden erleiden. Die Teilkasko übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Sturm, Hagel oder andere Naturereignisse, während die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Schäden zahlt. Gerade wenn es sich um ein neues Fahrzeug handelt, ist der Vollkaskoschutz zu empfehlen. Wichtige Aspekte beim Abschluss einer neuen Autoversicherung:

Fahrzeugwert

Handelt es sich um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen? Bei einem Neuwagen ist die Vollkasko sinnvoll, bei einem älteren Modell ist unter Umständen der Haftpflichtschutz ausreichend.

Fahrgewohnheiten

Wie oft sind Sie mit dem Auto unterwegs? Fahren Sie täglich mehrere Kilometer oder holen den Wagen nur gelegentlich aus der Garage? Gerade wenn Sie viel unterwegs sind, kann sich eine Vollkasko aufgrund des höheren Risikos lohnen.

Finanzielles Budget

Nicht zuletzt spielen die Finanzen eine Rolle. Können Sie einen eigenen Schaden problemlos aus den Rücklagen finanzieren oder sollte das Risiko lieber über eine Vollkasko abgedeckt werden?
Tipp:
Helvetia bietet umfangreiche Zusatzleistungen rund um die Kfz-Versicherung. Auf Wunsch kombinieren Sie nicht nur einen Vollkaskoschutz, sondern profitieren von weiteren Leistungen wie einer Rechtsschutzversicherung oder einer Insassenunfallversicherung. Holen Sie jetzt ein Angebot für Ihren individuellen Versicherungsschutz ein.

Kündigung der Kfz-Versicherung durch den Versicherer

Nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz besteht nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer ein Kündigungsrecht. In folgenden Fällen ist die Versicherung zu einer Kündigung berechtigt:

Normales Kündigungsrecht:

Zum Ende des Versicherungsjahrs kann die Versicherung schriftlich mit einer Frist von einem Monat den Vertrag kündigen.

Kündigung bei Zahlungsverzug:

Wenn der Versicherungsnehmer mit einer Folgeprämie in Verzug ist, ist der Versicherer verpflichtet, zunächst eine zweiwöchige Nachfrist zur Zahlung zu setzen. In diesem Schreiben ist der Versicherungsnehmer, darauf hinzuweisen, dass im Falle der Nichtzahlung im Schadensfall keine Leistungen erbracht werden. Verstreicht die Nachfrist ohne Zahlung, ist der Versicherer berechtigt, ohne Einhaltung einer weiteren Kündigungsfrist zu kündigen.

Kündigung im Schadensfall:

Nach Eintritt eines Schadensfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Schadensmeldung die Kündigung aussprechen.

Kündigungsrecht bei Verkauf des Fahrzeugs:

Per Gesetz geht die Haftpflichtversicherung auf den Käufer des Fahrzeugs über. Die Versicherung kann innerhalb eines Monats nachdem sie Kenntnis von dem Verkauf erlangt hat, kündigen.

Fazit: So kündigen Sie richtig

Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung sind bestimmte Fristen einzuhalten, aus denen sich der Kündigungszeitpunkt ergibt. Wichtig ist daher, den Grund für die Kündigung zu prüfen: Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende möglich. Eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines bestimmten Ereignisses, wie einer Beitragsanpassung, können Sie auch während der Laufzeit aussprechen. Kündigen Sie immer schriftlich und fordern eine Bestätigung der Versicherung an, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen, damit Sie keine Lücke im Versicherungsschutz riskieren.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich eine Rückerstattung von der Kfz-Versicherung, wenn ich mein Auto abmelde und die Versicherung kündige?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, informiert die Zulassungsstelle Ihre Versicherung. Mit dem Datum der Abmeldung ist auch der Versicherungsvertrag beendet und Sie erhalten eine anteilige Rückerstattung der Beiträge. 

Kann ich die Kündigung meiner Autoversicherung wieder zurücknehmen?

Um ihre Kündigung bei der Kfz-Versicherung rückgängig zu machen, senden Sie innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf der Kündigung an den Versicherer. Bitten Sie die Versicherung um eine Bestätigung.

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