Kostenlose Prämienstundung für maximal zwei Jahre bei vollem Versicherungsschutz möglich bei
- Karenz
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Unterbrechung Ihrer beruflichen Tätigkeit zur Weiterbildung
- Tod eines nahen Angehörigen
- Zivil- und Präsenzdienst Scheidung
- Krankengeldbezug nach Wegfall der Lohnfortzahlung
* Die Auszeitvereinbarung kann erst nach 3 Jahren in Anspruch genommen werden, da Innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre eine Prämienfreistellung von über einem Jahr laufzeitabhängig zu einer Nachversteuerung führen kann. (Rechtsgrundlage Juli 2018)