Wenn der Blick nur in die Handykamera fixiert ist, verblassen die Gefahren in der Umgebung. Zahlreiche Selfie-Unfälle unterstreichen diese These. Nicht nur der Selfie-Fotograf oder die Selfie-Fotografin kann sich verletzen, auch Gegenstände gehen beim Inszenieren für möglichst viele Likes auf Social-Media schon einmal zu Bruch.
So geschehen in Italien. Ein österreichischer Tourist konnte es kaum erwarten mit Napoleons Schwester ein Selfie zu machen. Das Ergebnis: "Paolina Borghese", die berühmte Statue des italienischen Bildhauers Antonio Canova, fehlen zwei Zehen – wegen des Selfies. Der Museumsbesucher hatte sich für das Foto verbotenerweise auf die Füße der Marmorstatue abgestützt und diese dabei schwer beschädigt. Erst durch Videoüberwachung konnte der Schuldige ausfindig gemacht werden. Aber wer bezahlt den Schaden? Denn eine fachgerechte Restaurierung kann richtig teuer werden.
Hier ist es wichtig, gut abgesichert – in diesem Fall gut versichert – zu sein. Schadenersatzansprüche können jeden von uns treffen, und das wird meist teuer. Mit einer Haftpflichtversicherung sichern sich Personen vor finanziellen Folgen im Ernstfall ab. Was als Kleinigkeit beginnt, endet häufig in einem finanziellen Unglück. Genau dafür ist eine Haftpflichtversicherung da: Sie schützt verlässlich im Fall der Fälle. Denn selbst bei einem harmlosen Selfie können die finanziellen Folgen existenzgefährdend sein.
Oft ist die Haftpflichtversicherung Teil der Haushaltsversicherung und umschließt alle im Haushalt lebenden Personen. Im Fall vom unglücklichen Touristen, der die Marmorstatue um zwei Zehen erleichtert hat, wäre die Helvetia Haftpflichtversicherung eingesprungen. Obwohl gerade beim Selfie-Schießen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Und sollten beim nächsten Selfie-Unglück doch die eigenen Zehen betroffen sein, sollte man an die richtige Unfallversicherung denken!
Schadenersatzansprüche können jeden von uns treffen - und das kann teuer werden. Mit einer Haftpflichtversicherung sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen im Ernstfall ab.