Im Todesfall (bei Unfalltod sofort, ansonsten nach drei Jahren) wird die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Sie entscheiden mit Festlegung des Bezugsrechtes in Ihrer Begräbniskostenversicherung an welche Vertrauensperson wir auszahlen sollen.