Je früher Sie sich versichern, umso geringer sind die Prämien. Auch für ältere Personen ist diese durchaus günstig. Sollten Sie Ihre Prämie nicht mehr bezahlen können, können Sie diese aussetzen!
Nein, die Zahlungsdauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt und beträgt mindestens fünf Jahre. Nach Ende der Prämienzahlungsdauer bleibt der Versicherungsschutz unverändert. Sie können zwischen laufender Prämie oder Einmalprämie entscheiden.
Der lebenslange Versicherungsschutz gilt vom ersten Tag an - ohne Wartezeit. Bei Ableben durch Unfall steht in den ersten 3 Jahren die volle Versicherungssumme zur Verfügung. Sonst werden im Ablebensfall die einbezahlten Prämien rückerstattet.
Im Todesfall (bei Unfalltod sofort, ansonsten nach drei Jahren) wird die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Sie entscheiden mit Festlegung des Bezugsrechtes in Ihrer Begräbniskostenversicherung an welche Vertrauensperson wir auszahlen sollen.
Stirbt die versicherte Person während eines Auslandsaufenthalts, übernimmt die Helvetia die Rückholkosten nach Österreich zum Bestattungsort bis zu EUR 30.000,- (siehe Downloads Notfallkarte -Helvetia Card Person II)!
Wir bieten Hilfestellung für z.B. Grabpflege, Preisvergleich und psychologische Betreuung.