📖 Lesedauer 3 Minuten
Eine Frau verließ nach dem Einkauf ein Geschäft und ging an einem kniehohen Jack Russel Terrier vorbei, ohne ihn zu bemerken. Der Hund war an einem Poller vor dem Supermarkt mit einer etwa einen Meter langen Leine angebunden und trug einen Maulkorb. Beim Vorbeigehen bellte der Hund und sprang die Frau an. Sie schreckte zurück und kam zu Sturz.
Die Dame hat daraufhin eine Klage auf Schadenersatz eingereicht. Generell gilt: Die juristische Verantwortung für den Hund liegt beim Halter/ bei der Halterin. In diesem speziellen Fall musste der Obereste Gerichtshof (OGH) klären, inwiefern die Hundehalterin / der Hundehalter hier haftet und ob Schadenersatz zu zahlen ist.
Beim sogenannten Freibeweis wird geprüft, ob der Halter vom Tier ausgehende Gefahren genügend verhindert hat. Das ist grundsätzlich gegeben, wenn der Vierbeiner ausreichend "verwahrt" oder beaufsichtigt wird. Die bundesländerspezifischen Tierhaltegesetze schreiben außerdem vor, dass Hunde an öffentlichen Plätzen einen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden müssen.
In diesem Fall war aus Sicht des OGH die "Verwahrung" gegeben. Immerhin gab es keine andere Möglichkeit, als den Hund an dieser Stelle, an der es dann zu dem Unfall kam, anzuleinen. Darüberhinaus wurden weitere potenzielle Gefahren durch den Maulkorb verhindert.
Die Halterin / der Halter konnte im Vorhinein nicht damit rechnen, dass jemand derart vor dem Hund erschrickt, dass es zu einem Sturz kommt. Weiters wurde festgehalten, dass der Hund bis zu diesem Zeitpunkt auch kein auffälliges gehalten gezeigt hat.
Den Artikel zu diesem Fall zum Nachlesen gibt es hier.
Da in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten, ist es empfehlenswert, sich dazu genauer zu informieren.
Bei einem Vorfall dieser Art stellt sich natürlich die Frage, welche Versicherung hier einspringt und was in diesem konkreten Fall versichert ist. Sollte das jeweilige Tierhaltegesetz vom Hundehalter/ der Halterin nicht ausreichend erfüllt worden sein, können Schadenersatzverpflichtungen entstehen. Bei bestehender Hundehaftpflichtversicherung werden Personenschäden, Sachschäden oder daraus folgende Vermögensschäden im Rahmen der Vereinbarungen übernommen. Die Hundehaftpflichtversicherung ist für Hundehalter:innen verpflichtend abzuschließen. In der Helvetia Haushaltsversicherung ist ab der Variante exklusiv, die Haftpflichtversicherung für einen Hund inkludiert.
Bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, wie beispielsweise einer Schadenersatzforderung bzw. bei der Abwehr einer solchen, ist es ratsam, eine bestehende Rechtsschutzversicherung zu besitzen, denn Recht zu bekommen kann mitunter sehr kostspielig sein.