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Ob zu Hause, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz – der erste April bietet die ideale Gelegenheit, mit cleveren Streichen für Verwirrung und Heiterkeit zu sorgen. Doch nicht jeder Scherz kommt gut an: Während harmlose Späße für Freude sorgen, können übertriebene oder unüberlegte Aktionen schnell nach hinten losgehen. Damit alle unbeschwert lachen können und unangenehme Überraschungen ausbleiben, gibt es hier wertvolle Tipps:
Ein gelungener Aprilscherz sollte idealerweise am Morgen oder spätestens am Vormittag stattfinden. Schließlich heißt es: Wer nach dem Mittag noch Streiche spielt, gilt als „Aprilnarr“ oder „Aprilnärrin“. Wer also eine Person hereinlegen möchte, sollte nicht zu lange zögern.
Der Scherz sollte auf den ersten Blick glaubhaft erscheinen, aber nicht zu realistisch sein. Eine zu überzeugende Geschichte kann im schlimmsten Fall Angst, Stress oder Panik auslösen. Daher ist es besser, mit einer kleinen Übertreibung und einem Augenzwinkern zu arbeiten.
Nicht jede:r ist gleichermaßen für Aprilscherze zu haben, aber in der Familie oder im Freundeskreis kommen sie oft gut an. Bei Kollegen und Kolleginnen im Büro ist es jedoch wichtig, sensibel vorzugehen, da sie solche Streiche vielleicht anders aufnehmen könnten. Mit einem guten Gespür lässt sich jedoch der perfekte Scherz machen, über den alle – auch die „Zielperson“ – herzlich lachen können.
Zum Schluss das Wichtigste: Ein Aprilscherz ist nur dann wirklich gelungen, wenn die Auflösung noch am selben Tag erfolgt. So bleibt niemand im Unklaren und alle können zusammen über den Scherz schmunzeln.
»Aprilscherze können nicht nur in die Hose gehen, sondern auch in den Geldbeutel. Bei einem Aprilscherz handelt es sich um einen Vorsatz. Dieser mag zwar nicht böswillig sein, kann aber schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Grundsätzlich gilt, dass eine Handlung mit Vorsatz nicht versichert ist.«
Ein erfolgreicher Aprilscherz sorgt für Lacher – aber nicht für Kopfschütteln oder Schadenersatzforderungen. Damit der Spaß kein böses Ende nimmt, sollte Vorsicht geboten sein. Denn was viele nicht wissen: auch beim – nicht böse gemeinten – Aprilscherz handelt es sich um einen Vorsatz und dieser ist prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Folge? Der oder die Verursacher:in bleibt auf den Kosten sitzen. »Wir sind da, wenn es drauf ankommt – aber bei vorsätzlichen Handlungen sind uns sowie allen anderen Versicherern, die Hände gebunden. Die Haftpflichtversicherung greift in diesem unglücklichen Fall nicht mehr«, erklärt Andres Gruber, Vorstand für Schaden-Unfall Helvetia Österreich. Dies gilt auch für Scherze, die von Kindern durchgeführt werden. Hier haften dann in der Regel die Eltern.
Wer also vermeiden möchte, dass der erste April unangenehm endet, sollte auf Streiche setzen, die keine Sach- oder Personenschäden verursachen. Denn am schönsten ist ein Aprilscherz, wenn alle mit lachen können – und niemand mit den Kosten konfrontiert wird.