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  • Tiere an Bord – Reisen mit Auto und Flugzeug

    11.08.2014
    Immer öfter kommen unsere Haustiere auch mit in den Urlaub und das sogar im Flugzeug. Was zu beachten ist, wie die gesetzlichen Bestimmungen aussehen und was auf jeden Fall mit ins Gepäck musst, erzählt Tierärztin Ines Nowotny in diesem Video.
2014-08-tiere-im-sommer-22

Tiere an Bord – Reisen mit Auto und Flugzeug

11.08.2014
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Immer öfter kommen unsere Haustiere auch mit in den Urlaub und das sogar im Flugzeug. Was zu beachten ist, wie die gesetzlichen Bestimmungen aussehen und was auf jeden Fall mit ins Gepäck musst, erzählt Tierärztin Ines Nowotny in diesem Video.
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Bei Reisen mit unseren Heimtieren sollte zunächst überdacht werden, ob dem Tier sowohl Reiseort, als auch Reisedauer zugemutet werden können. So sollte bei sehr alten Tieren, bei Tieren mit schweren Herzerkrankungen oder geringer Stresstoleranz sowie chronisch kranken Tieren von einer längeren Reise abgesehen werden. Außerdem sollte man bedenken, dass verschiedene Rassen, wie etwa alle kurzschnäutzigen Hunderassen, teils nur schwer mit der heißen Witterung zurechtkommen. Entscheidet man sich für eine Reise mit dem Tier, sollte gegen alle gängigen Hundekrankheiten geimpft sein (mehr zu Reisekrankheiten). Außerdem empfiehlt sich ein kleiner Gesundheitscheck beim Tierarzt vor jeder Reise!

Was benötigt mein Tier für Reisen innerhalb der EU?

Für eine Reise innerhalb der EU muss das Tier deutlich gekennzeichnet sein. Für Tiere, die nach 2011 geboren wurden, muss es sich dabei um einen Microchip handeln, der normalerweise hinter dem linken Ohr platziert wird. Manchmal kann man ihn dort auch als ca. reiskorngroße Struktur tasten. Dieser Chip kann mittels Chiplesegerät abgelesen werden.

Tiere, die vor 2011 geboren wurden, können alternativ auch noch mit einer Tätowierung identifiziert werden, sofern diese gut lesbar ist.

Zusätzlich benötigt jedes Tier einen vom Tierarzt ausgestellten blauen EU-Heimtierausweis. Der Heimtierausweis enthält Daten zum Tier, zum Besitzer, die Chip- oder Tätowierungsnummer, durchgeführte Parasitenbehandlungen, alle erhaltenen Impfungen, insbesondere den Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung.

Um gültig zu sein, muss die Tollwutimpfung gleichzeitig mit oder nach der Kennzeichnung mit dem Chip erfolgen, um sicherzustellen, dass auch tatsächlich dieses spezielle Tier geimpft wurde. Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung (herstellerabhängig) gültig bzw. wenn die erforderlichen Auffrischungsimpfungen (je nach Impfstoffhersteller unterschiedlich) durchgeführt wurden. Dazu müssen in Österreich zugelassene Impfstoffe verwendet und die vom Hersteller festgelegten Impfintervalle (1-3 Jahre, je nach Impfstoff) eingehalten werden.

Zusätzliche Bestimmungen galten bis 2010 für Irland, Malta, Schweden, Vereinigtes Königreich, Finnland und Norwegen, sodass man sich hier sicherheitshalber über den aktuellen Stand informieren sollte. So ist für einige Länder eine vom Tierarzt bestätigte Behandlung gegen Bandwürmer (Fuchsbandwurm) und Zecken vorgeschrieben (meist 120 – 24 Stunden vor Abreise). Für das Verreisen mit Tieren unter 3 Monaten gelten gesonderte Bestimmungen!

Was ist bei Reisen außerhalb der EU zu beachten?

Für Reisen in Länder außerhalb der EU gilt prinzipiell auch, dass das Tier wie beschrieben gekennzeichnet sein muss, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung haben muss. Manche Staaten fordern zusätzlich den Nachweis von Tollwutantikörpern aus dem Blut. Das gilt auch für die Wiedereinreise von österreichischen Hunden und Katzen aus nicht gelisteten Drittländern, da sonst Quarantänebestimmungen zum Tragen kommen (also noch in Österreich den Impfschutz sichern!). Dazu muss dem Tier mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der geplanten Reise von einem Tierarzt eine Blutprobe entnommen und von der befugten Behörde (in Österreich ist das die AGES) ein Tollwutantikörpertiter von mindestens 0,5IE/ml nachgewiesen werden. Sofern das Tier in den vorgeschriebenen Intervallen Auffrischungsimpfungen erhalten hat, reicht ein einmaliger Titernachweis auch für spätere Reisen. Für manche Länder werden zusätzlich Gesundheitszeugnisse und andere Nachweise verlangt. Dafür muss man sich entsprechend rechtzeitig im Vorfeld einer Reise bei der entsprechenden Botschaft oder in Länderdatenbanken erkundigen.

Was sollte man bei Reisen mit Auto, Bahn und Flugzeug sonst noch bedenken?

Für Reisen mit dem Auto gilt, dass das Tier entsprechend gesichert sein muss (Hundebox, Hundegitter oder Hundesicherheitsgurt). Bei Autoreisen sollte man wenn möglich verkehrsstarke Zeiten und die heiße Mittagszeit meiden, regelmäßig Pausen einlegen und den Hund nicht alleine und schon gar nicht bei Hitze im Auto zurücklassen.

Bei Reisen mit der Bahn gilt, dass kleine Hunde in Tragetaschen unentgeltlich mitgenommen werden können. Größere Hunde brauchen ein eigenes Ticket und es herrscht Leinen- und Beißkorbpflicht. Zusätzliche Informationen gibt es bei den entsprechenden Bahngesellschaften.

Für Reisen im Flugzeug gelten die entsprechenden Vorschriften der Fluggesellschaften. Normalerweise dürfen Tiere unter 8kg (inklusive Transporttasche) nach Voranmeldung in der Kabine mitreisen. Dafür benötigt man ein luftdurchlässiges, geschlossenes Behältnis in Handgepäcksgröße mit einer wasserundurchlässigen, saugfähigen Einlage. Für den Transport im Frachtraum können spezielle Boxen besorgt werden. Reisen im Frachtraum sind für viele Tiere eine große Belastung und sollten gut überdacht werden. Wichtig ist die deutliche Markierung der Box, um sichtlich zu machen, dass es sich dabei um ein lebendes Tier handelt. Zusätzlich sollte die Box mit Kopien aller Dokumente und einem Kennzeichen für oben und unten ausgestattet sein. Außerdem ist der Transport von sogenannten Listenhunden (Kampfhunden) meist in einer Sonderbestimmung enthalten, die je nach Reiseland und Fluggesellschaft variiert.

Was sollte ich auf eine Reise mitnehmen?

Da viele Tiere an Reiseübelkeit leiden, sollte man sich entsprechende Medikamente vom Haustierarzt verschreiben lassen. Zur Reiseapotheke gehören neben der Parasitenprophylaxe, eine Zeckenzange, eine Pinzette, Desinfektionsmittel, Verbandsmaterial, ein Fieberthermometer, Mittel gegen Übelkeit, gegebenenfalls Ohrentropfen, Probiotika gegen Durchfall und eine Wundsalbe, sowie die Adresse und Telefonnumer eines Tierarztes im Urlaubsort.

In vielen Ländern herrscht Leinen und Beißkorbpflicht, also auch das nicht vergessen! In einzelnen Fällen könnte für die Reise auch ein Beruhigungsmittel nötig sein, das sollte aber die Ausnahme bleiben.

Man sollte das Tier nicht unmittelbar vor der Reise füttern (eventuell dafür 12 Stunden ausnüchtern lassen) und für einen gründlichen „Toilettengang“ vor Reiseantritt sorgen. Wasser und Futter sollten immer mitgeführt werden, vor allem wenn vielleicht mit Verspätungen gerechnet wird.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Reisen mit dem Haustier gut geplant werden sollten. Jeder sollte sich über gesonderte Bestimmungen des Urlaubslandes informieren, die Fluglinie konsultieren und beim Tierarzt einen Gesundheitscheck durchführen lassen, sowie ein Beratungsgespräch bezüglich der Reiseapotheke führen.

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Ines Nowotny ist Tierärztin in der Tierklinik Dr. Hutter in Wien. Ihre Spezialgebiete sind bildgebende Diagnostik, Interne Medizin und Weichteilchirurgie.
Mag. med. vet. Ines Nowotny

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