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  • Wenn der Sturm kommt - so bereiten Sie sich vor

    09.11.2018
    Wind kann eine unglaubliche Kraft freisetzen, der Menschen und ihr Hab und Gut oft hilflos ausgeliefert sind. Doch man kann sich auf mögliche Unwetterschäden vorbereiten. So hält sich zumindest der finanzielle Schaden in Grenzen.
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Wenn der Sturm kommt - so bereiten Sie sich vor

09.11.2018
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Wind kann eine unglaubliche Kraft freisetzen, der Menschen und ihr Hab und Gut oft hilflos ausgeliefert sind. Doch man kann sich auf mögliche Unwetterschäden vorbereiten. So hält sich zumindest der finanzielle Schaden in Grenzen.
Helvetia Blog
Haushaltsversicherung

Kommt ein Sturm auf, ziehen wir uns gerne in unsere schützenden vier Wände zurück. In Sicherheit ausharren bis sich das Wetter gebessert hat, lautet der Plan. Währenddessen stellen draussen herumfliegende Dachziegel und lose Gegenstände eine Gefahr dar, je nach Windstärke können auch umstürzende Bäume zum Problem werden. Der Sturm, so die Definition von Winden mit Geschwindigkeiten ab 60 km/h, gehört zu den versicherten Elementarereignissen.

Gut gerüstet vor dem Sturm

Wenn Sie eine Unwetterwarnung auf Ihrem Handy erhalten oder TV- und Radio-Nachrichten starken Wind und Sturm ankündigen, sollten Sie einige Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Schäden und Unfälle zu vermeiden:

  • Lose Gegenstände und Gartenmöbel festbinden oder verstauen
  • Topfpflanzen und Spielgeräte wegräumen, Fenster und Türen schliessen
  • Markisen einziehen, Rolläden hochziehen
  • Fahrzeuge in die Garage stellen
  • Haustiere in Sicherheit bringen

Haushaltsversicherung

Kommt es dennoch zu einem Schaden, deckt die Haushaltsversicherung Elementarschäden am Wohnungsinhalt, ab. Dazu zählen alle beweglichen, persönlichen Gegenstände und auch Haustiere. Der Wohnungsinhalt ist an dem Ort versichert, der bei Versicherungsabschluss angegeben wurde und in der Polizze angeführt ist. Die einzelnen Gegenstände können sich in der Wohnung, in einem Gartenhäuschen oder auf demselben Grundstück befinden.

Zusatz für die Außenanlagen

Die Außenanlagen (zum Beispiel Pflanzen oder Swimming Pools) können bei Helvetia über einen Zusatzbaustein in die Haushaltsversicherung eingeschlossen werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Inhalt des Gartenhäuschens mit dem Wohnungsinhalt versichert ist. Das Gartenhäuschen selbst muss jedoch mittels Zusatzbaustein "Wellness & Garten" mitaufgenommen werden. Falls es sich auf einem anderen Grundstück befindet, muss eine separate Versicherung dafür abgeschlossen werden.

Schäden am Gebäude

Kommt es zu einem Schaden am Gebäude selbst, springt die Eigenheimversicherung in die Bresche. Die Elementarschadenversicherung übernimmt die Kosten der Sturmschäden. Wichtig ist, in regelmässigen Abständen Dach, Hausfassaden, Fenster und Rolläden von Fachleuten überprüfen zu lassen, um Mängel vorzubeugen.

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