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  • Der Schutzfaktor: Helmpflicht in Österreich

    12.03.2025 | Text: Anna Jericha | Foto: iStock
    Helm oder nicht Helm? Im Straßenverkehr ist Schutz unerlässlich – der Kopf soll bestmöglich geschützt sein. Doch wer muss einen Helm tragen?
Frau am Motorrad

Der Schutzfaktor: Helmpflicht in Österreich

12.03.2025 | Text: Anna Jericha | Foto: iStock
Frau am Motorrad
Helm oder nicht Helm? Im Straßenverkehr ist Schutz unerlässlich – der Kopf soll bestmöglich geschützt sein. Doch wer muss einen Helm tragen?
Die Helvetia Unfallversicherung
Helvetia Blog

📖 Lesedauer: 5 Minuten

Sicherheit geht vor: Wann gilt die Helmpflicht in Österreich?

Seit 1985 sorgt die Helmpflicht in Österreich dafür, schwerwiegende Kopfverletzungen zu vermeiden. Diese Maßnahme hat viele Leben gerettet und schützt gerade in unvorhergesehenen Verkehrssituationen.

Helmpflicht für motorisierte Zweiräder, Dreiräder und Vierräder

Das Tragen eines Helms ist für Lenker:innen von Motorrädern, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Kraftfahrgesetz (KFG) vorgeschrieben. Nach diesen gesetzlichen Regelungen sind sowohl die fahrende Person als auch die beifahrende Person verpflichtet, einen Helm zu tragen.

Gibt es eine Ausnahme?

Die Helmpflicht in Österreich entfällt für Fahrer:innen von Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau, sofern ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (wie ein spezielles Gurtsystem) ausreichenden Schutz bietet.

Skurril, aber wahr: Helmpflicht - Befreiung möglich!

Laut Landespolizeidirektion kann eine Befreiung beantragt werden, wenn das Tragen eines Helms aus körperlichen Gründen unmöglich ist. Der Antrag muss beim zuständigen Verkehrsamt gestellt werden.

Achtung: Führerscheinbesitzer:innen riskieren, dass dabei auch ihre Fahrtauglichkeit überprüft wird.

 

Rad - Helmpflicht in Österreich: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Eine besondere Rad-Helmpflicht gibt es für Kinder:

Bis zum 12. Lebensjahr besteht die Pflicht, beim Radfahren einen Helm zu tragen. Dies betrifft nicht nur das selbstständige Radfahren, sondern auch, wenn die Kinder in einem Fahrradanhänger mitfahren oder auf einem Kindersitz sitzen.

Achtung:
Die Aufsichtsperson, in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten, sind dafür verantwortlich, dass das Kind den Helm tatsächlich trägt. Diese Regelung soll die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer:innen erhöhen und das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Stürzen oder Unfällen verringern.
Tipps zum Helmkauf
Darauf sollte man achten

Sicherheitsnorm:

Der Helm muss der ECE-Norm 22 bei Motorrädern oder der EN 1078-Norm bei Fahrrädern entsprechen.

Passform:

Der Helm sollte eng anliegen und sicher sitzen, ohne unangenehm zu drücken.

Komfort:

Gute Belüftung und ein bequemes Innenfutter sorgen für hohen Tragekomfort.

Sicherheitsverschluss:

Ein einfach bedienbarer Verschluss ist wichtig.

Regelmäßige Kontrolle:

Der Helm muss regelmäßig auf Schäden und Abnutzung überprüft werden und nach einem Unfall ausgetauscht werden.

 

Egal ob auf zwei, drei oder vier Rädern – Sicherheit steht immer an erster Stelle.Helm auf – sicher unterwegs in Österreich!
 

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