Die allgemeine Gurtpflicht wurde in Österreich am 15. Juli 1976 eingeführt. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Strafen für Verstöße. Erst ab dem 1. Juli 1984 wurde das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurts mit einer Organstrafverfügung geahndet. Damals betrug die Mindeststrafe 100 Schilling (rund 7 Euro).
Heute kostet das Fahren ohne Gurt 35 Euro, und wer ein Kind nicht ordnungsgemäß sichert (mit Gurt und passendem Kindersitz), riskiert mindestens 70 Euro Strafe sowie einen Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem. Der theoretische Strafrahmen reicht bis zu 5.000 Euro.
Ja! In Österreich gilt die Gurtpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs, also für Fahrer, Beifahrer sowie Mitfahrende auf der Rückbank. Für die Einhaltung ist jede Person ab 14 Jahren selbst verantwortlich. Die Fahrerin bzw. der Fahrer hat keine rechtliche Verantwortung, wenn sich ältere Mitfahrende nicht anschnallen.
Die Gurtpflicht gilt nicht:
Nicht als Ausnahme anerkannt werden hingegen:
Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte individuell.
Kinder bis 14 Jahre müssen von der fahrzeugführenden Person gesichert werden. Je nach Körpergröße gelten folgende Regeln:
Statistiken des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigen: Die Überlebenschance bei einem Unfall ist mit Sicherheitsgurt etwa 8-mal höher als ohne.
Trotzdem waren laut Unfallstatistik 2023 wieder zahlreiche Menschen ohne Gurt unterwegs:
Zusätzlich können ungesicherte Mitfahrende andere Insassen in Gefahr bringen: Bei einem Unfall können sie mit enormer Wucht gegen Sitze oder Mitfahrende prallen und schwere Verletzungen verursachen.
Sicherheitsgurte retten Leben. Als Autofahrerin oder Autofahrer trägt man eine große Verantwortung - für sich selbst und für alle Mitfahrenden. Also: Anschnallen nicht vergessen!