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  • WissensCheck: Seit wann besteht die Gurtpflicht in Österreich?

    12.02.2025
    Gurtpflicht besteht in Österreich für alle Insassen eines KFZ: also für alle Fahrer, Beifahrer sowie auch für alle Personen, die sich auf der Rückbank befinden. Doch seit wann eigentlich und wer ist davon ausgenommen?
Gurtpflicht in Österreich

WissensCheck: Seit wann besteht die Gurtpflicht in Österreich?

12.02.2025
Gurtpflicht in Österreich
Gurtpflicht besteht in Österreich für alle Insassen eines KFZ: also für alle Fahrer, Beifahrer sowie auch für alle Personen, die sich auf der Rückbank befinden. Doch seit wann eigentlich und wer ist davon ausgenommen?
Die Helvetia KFZ-Versicherung
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Seit wann gibt es die Gurtpflicht in Österreich?

Die allgemeine Gurtpflicht wurde in Österreich am 15. Juli 1976 eingeführt. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Strafen für Verstöße. Erst ab dem 1. Juli 1984 wurde das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurts mit einer Organstrafverfügung geahndet. Damals betrug die Mindeststrafe 100 Schilling (rund 7 Euro).

Heute kostet das Fahren ohne Gurt 35 Euro, und wer ein Kind nicht ordnungsgemäß sichert (mit Gurt und passendem Kindersitz), riskiert mindestens 70 Euro Strafe sowie einen Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem. Der theoretische Strafrahmen reicht bis zu 5.000 Euro.

Gilt die Gurtpflicht für alle Insassen?

Ja! In Österreich gilt die Gurtpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs, also für Fahrer, Beifahrer sowie Mitfahrende auf der Rückbank. Für die Einhaltung ist jede Person ab 14 Jahren selbst verantwortlich. Die Fahrerin bzw. der Fahrer hat keine rechtliche Verantwortung, wenn sich ältere Mitfahrende nicht anschnallen.

Wer is von der Gurtpflicht ausgenommen?

Die Gurtpflicht gilt nicht: 

  • Beim Einparken oder sehr langsamen Rückwärtsfahren
  • Für Taxifahrer, die Fahrgäste transportieren
  • Für Businsassen im Linienverkehr
  • Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen im Einsatz
  • Bei "Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes" (z. B. bei extremer Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung)

Nicht als Ausnahme anerkannt werden hingegen:

  • Schwangerschaft
  • Sonnenbrand
  • Schlüsselbeinbruch oder andere leichte Verletzungen.

Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte individuell.

Wer trägt die Verantwortung für Kinder?


Kinder bis 14 Jahre müssen von der fahrzeugführenden Person gesichert werden. Je nach Körpergröße gelten folgende Regeln:

  • Unter 135 cm: Kindersitz ist verpflichtend
  • Ab 135 cm: Der reguläre Erwachsenengurt kann genutzt werden, wenn er sich an die Körpergröße anpassen lässt.

Sicherheitsgurt: Ein Lebensretter


Statistiken des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigen: Die Überlebenschance bei einem Unfall ist mit Sicherheitsgurt etwa 8-mal höher als ohne.

Trotzdem waren laut Unfallstatistik 2023 wieder zahlreiche Menschen ohne Gurt unterwegs:

  • 34 der 143 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückten Pkw-Insassen waren nicht angeschnallt.
  • 10 % der schwer verletzten und 3 % der leicht verletzten Insassen hatten keinen Gurt angelegt.

Zusätzlich können ungesicherte Mitfahrende andere Insassen in Gefahr bringen: Bei einem Unfall können sie mit enormer Wucht gegen Sitze oder Mitfahrende prallen und schwere Verletzungen verursachen.

Fazit: Sicherheit geht vor!


Sicherheitsgurte retten Leben. Als Autofahrerin oder Autofahrer trägt man eine große Verantwortung - für sich selbst und für alle Mitfahrenden. Also: Anschnallen nicht vergessen!

 

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