Die allgemeine Gurtpflicht wurde in Österreich vor über 45 Jahren eingeführt. Für die Einhaltung der Gurtpflicht ist jede Person ab 14 Jahren selbst verantwortlich. Die Fahrerin bzw. den Fahrer trifft keine rechtliche Verantwortung, wenn sich die Mitfahrenden über 14 Jahre nicht anschnallen. Von der Gurtpflicht gibt es allerdings auch Ausnahmen, eine Schwangerschaft gehört
jedoch nicht dazu.
Genau genommen wurde die Gurtpflicht am 15. Juli 1976 eingeführt. Strafen gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht. Erst ab 1. Juli 1984 ist das Nichtangurten in Österreich auch mit einer Organstrafverfügung geahndet worden. Damals betrug die Mindeststrafe 100 Schilling (rund 7 Euro).
Heute sind es 35 Euro, die fällig werden, sollte man bei einer Fahrt ohne angelegten Gurt erwischt werden. Und wer die entsprechende Sicherung eines mitfahrenden Kindes unterlässt- mit Gurt und passendem Kindersitz - riskiert neben der Sicherheit ein Bußgeld ab 70 Euro sowie einen Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem. Der theoretische Strafrahmen reicht bis 5.000 Euro.
Ist ein Gurt am eingenommenen Sitzplatz vorhanden, ist die Verwendung des Sicherheitsgurtes für alle Fahrzeuginsassen verpflichtend. Ein paar Ausnahmen davon gibt es, denn die Gurtpflicht gilt nicht:
Gerichtlich festgestellt wurde außerdem noch die Ausnahme von der Gurtpflicht bei „Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes wegen der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Benützers.“ Das gilt also z. B. für Fahrer, die schwer herzkrank sind oder z.B. frische Operationsnarben im Bereich des Gurtverlaufes haben.
Das bedeutet allerdings auch: Ein Sonnenbrand, eine Schwangerschaft oder auch ein Schlüsselbeinbruch reichen nicht als Grund aus, um keinen Gurt zu verwenden, da es sich dabei um keine „besonders schwere körperliche Beeinträchtigungen“ handelt. Eine vollständige Auflistung derartiger Ausnahmen ist allerdings nicht möglich, da im Fall des Falles die Gerichte individuell abwägen und entscheiden.
Grundsätzlich gilt: Jeder Fahrzeuginsasse ist selbst dafür verantwortlich, den Gurt zu verwenden. Natürlich gibt es aber auch hier Ausnahmen. Für Kinder bis 14 Jahre gilt: Der Fahrer ist für deren ordnungsgemäße Sicherung im Fahrzeug verantwortlich. Das bedeutet nicht nur, dafür zu sorgen, dass der Gurt angelegt wird, sondern dass die Sicherung entsprechend der Größe des Kindes erfolgt.
Ab 135 cm kann dafür der verbaute Erwachsenengurt im Auto verwendet werden, sofern er sich der Körpergröße entsprechend einstellen lässt. Unter 135 cm muss aber in jedem Fall ein passender Kindersitz verwendet werden, um die fehlende Körpergröße auszugleichen.
Während man sich den gesetzlichen Vorschriften widersetzen kann, ist das bei den physikalischen Gegebenheiten anders, was die Statistiken des Kuratoriums für Verkehrssicherheit untermauern: Die Überlebenschance ist bei einem Unfall mit angelegtem Sicherheitsgurt ca. 8-mal höher als ohne Gurt.
Leider zeichnet die Unfallstatistik beim Thema Sicherheitsgurt auch 2020 wieder ein trauriges Bild: 34 der 143 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückten Pkw-Insassen waren nicht angegurtet. In mehr als Bei Verkehrsunfällen waren rund 10 % aller schwer verletzten Personen nicht angeschnallt, bei den leicht verletzten Insassen verwendeten 3 % keinen Sicherheitsgurt.
Die Statistiken der letzten Jahre zeigen somit ganz eindeutig, wie wichtig es ist, die Gurtpflicht schon aus Eigeninteresse ernst zu nehmen. Die Kräfte, die bei einem Unfall auf den Körper wirken, werden oft enorm unterschätzt, denn auch nicht angeschnallte Mitfahrer können zu einer großen Gefahr für andere Fahrzeuginsassen werden. Im Falle eines Unfalls können nicht angeschnallte Fahrzeuginsassen mit einer enormen Wucht gegen den Vordersitz oder andere Insassen prallen und sowohl angeschnallte als auch nicht angeschnallte Mitfahrende schwer verletzen.
Daher nicht vergessen: Als Autofahrer trägt man eine große Verantwortung. Nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle Mitfahrerinnen. Denn ein Autounfall oder Schadenfall betrifft meist auch die Personen, die sich im betreffenden Auto befinden.