In der 1. Säule, der AHV, sind alle in der Schweiz wohnenden oder arbeitenden Personen versichert. Ab der Pensionierung erhalten wir eine AHV-Rente. Sie ist Teil unserer Altersvorsorge. An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 hat sich das Schweizer Stimmvolk für eine 13. AHV-Rente ausgesprochen.
Im Sommer 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente präsentiert. Vorgesehen ist, dass die zusätzliche AHV-Rente einmal jährlich im Dezember ausbezahlt wird, erstmals im Jahr 2026. Zur Finanzierung möchte der Bundesrat die Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte erhöhen. Nun müssen die beiden Parlamentskammern, der National- und der Ständerat, über das Geschäft befinden. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzierung und die Umsetzung der 13. AHV-Rente tatsächlich erfolgt. Im kommenden Jahr werden wir hierzu mehr erfahren.
Wer arbeitet und einer Pensionskasse angeschlossen ist, spart in der 2. Säule ebenfalls für seine Altersvorsorge. Die Pensionskassenrente ergänzt die AHV-Rente. Zusammen bilden die beiden Renten unser Einkommen nach der Pensionierung.
Wussten Sie, dass das eigene Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse bei den meisten Personen einer der grössten Teile des persönlichen Vermögens ist? Mit den entsprechenden Lohnabzügen und den Beiträgen des Arbeitgebers baut sich dieses Guthaben stetig auf. Die Pensionskasse informiert über den aktuellen Stand jedes Jahr mit dem persönlichen Pensionskassenausweis bzw. Vorsorgeausweis.
Es lohnt sich, diesen Pensionskassenausweis regelmässig zu prüfen. Gerade für die Altersvorsorge ist er ein wichtiger Bestandteil für eine umfassende Vorsorgeplanung. Helvetia bietet dazu eine Online-Vorsorgeanalyse an. Damit verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über ihre finanzielle Zukunft und erkennen frühzeitig Vorsorgelücken, die sie gezielt schliessen können.
Wer bei einer Pensionskasse von Helvetia versichert ist, kann seinen aktuellen Vorsorgeausweis online auf myHelvetia einsehen. Dort kann beispielsweise auch ein freiwilliger Einkauf simuliert oder direkt eine Online-Vorsorgeanalyse auf Basis des Pensionskassenausweises erstellt werden.
Wer privat vorsorgt, nutzt dazu meist die 3. Säule. Ergänzend zur AHV und den Leistungen der Pensionskasse ist die Säule 3a ein wichtiges Vorsorgeinstrument. Nicht immer ist es aber möglich, den Maximalbeitrag zu leisten, es können Lücken entstehen. Solche Lücken, die ab 2025 entstehen, können erstmals im Jahr 2026 geschlossen werden. Die entsprechende Verordnung dazu tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Es gilt dabei aber einiges zu beachten. Beispielsweise muss ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt worden sein. Und das sowohl im Jahr, in dem die Lücke entstanden ist, wie auch in dem Jahr, in dem ein rückwirkender Einkauf erfolgen soll. Und bevor ein Einkauf möglich ist, muss im entsprechenden Jahr der Maximalbeitrag schon einbezahlt worden sein.
Lesen Sie mehr zu diesen und weiteren Rahmenbedingungen für einen rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a in der aktuellen «Helvetia – News zur 2. Säule» unter Markt und Sozialversicherungen und im Ratgeber «Säule 3a. Die gebundene Vorsorge».