Wenn ein Schaden passiert, kann man schon leicht unsicher werden oder gar in Panik geraten. Dazu gibt es aber gar keinen Grund, wenn man sich folgende Punkte einprägt: unverzüglich – schriftlich – aufbewahren – dokumentieren. Was genau damit gemeint ist, erklärt Anwältin Therese Frank in der Video-Reihe "FaktenCheck".
Wenn ein Schaden passiert, kann man schon leicht unsicher werden oder gar in Panik geraten. Dazu gibt es aber gar keinen Grund, wenn man sich folgende Punkte einprägt: unverzüglich – schriftlich – aufbewahren – dokumentieren. Was genau damit gemeint ist, erklärt Anwältin Therese Frank in der Video-Reihe "FaktenCheck".
»Bei einem KFZ-Unfall ist es wichtig den Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner auszufüllen und unverzüglich an die Versicherung zu senden.«
Mag. Therese Frank ist Anwältin, selbstständig, working mum und gibt in Zusammenarbeit mit Helvetia Antworten auf interessante Fragen aus dem Bereich Versicherungsrecht.
Wenn ein Schaden passiert
Grundsätzlich gilt: Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wir möglich zu halten.