Wenn Wasser ohne Zusammenhang mit einem heftigen Naturereignis zu einem Schaden führt, spricht die Versicherungsbranche von einem Wasserschaden. In den meisten Fällen stammt das schädigende Wasser aus Wasserleitungsanlagen.
Dringt das Wasser im Zuge eines Unwetters oberflächlich in ein Gebäude ein, so handelt es sich versicherungstechnisch nicht um einen Wasserschaden, sondern um einen Elementarschaden. Überschwemmungen und Hochwasser sind dabei die weitaus häufigsten Ursachen. Aber auch Hagel und Sturm können die Gebäudehülle beschädigen, worauf Regenwasser eindringen und Schäden verursachen kann. Auch in solchen Fällen spricht die Branche nicht von Wasserschäden, sondern von Elementarschäden.
Werden Ihr Gebäude, Ihre Wohnungseinrichtung oder persönliche Gegenstände durch Wasser beschädigt, übernehmen wir die Kosten für Sie. Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde.
… durch ein Unwetter die Schallplattensammlung im Keller beschädigt wird. (Elementarschaden)
… durch einen Defekt die Waschmaschine Ihre Wohnung unter Wasser setzt und Ihre Möbel beschädigt werden.
… infolge des Wasserschadens Schimmel oder Pilzbefall an Ihren Gegenständen auftreten.
… das Aquarium im Wohnzimmer kaputt geht und dabei weitere Gegenstände Schaden nehmen.
... Wasser durchs Dach eindringt und Ihr Hab und Gut im Estrich beschädigt wird.
… Sie Fenster, Türe oder Dachluke offen lassen und Regen daraufhin Ihre Gegenstände beschädigt.
… der Wasserschaden durch mangelhaften Gebäudeunterhalt entstanden ist.
… der Wasserschaden durch Baufehler, Absenkung des Bodens oder künstliche Erdbewegungen entsteht.
… Schäden am Gebäude und allen fest zur Wohnung gehörenden Einrichtungsgegenstände durch Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch entstehen. (Elementarschaden)
… Wasserschäden am Gebäude und allen fest zur Wohnung gehörenden Einrichtungsgegenstände durch einen Rohrbruch entstehen.
… Kosten für die Suche nach dem Leitungsleck, dem Freilegen sowie der Reparatur der defekten Leitung entstehen.
… Aufräumarbeiten sowie Entsorgung und Dekontamination der beschädigten und nicht mehr verwendbaren Bauteile notwendig sind.
... der Schaden zu einem Mietzinsausfall führt.
… der Wasserschaden durch mangelhaften Gebäudeunterhalt entstanden ist (z. B. undichte Dächer, Mauern oder Fenster).
… der Wasserschaden durch Baufehler, Absenkung des Bodens oder künstliche Erdbewegungen entsteht.
… der Schaden auf normale Abnutzung bei bestimmungsgemässem Gebrauch zurückzuführen ist.
Auch wenn das Wasser bereits in Ihre Räumlichkeiten eindringt, können Sie noch etwas tun. In erster Linie gilt aber: Gehen Sie keine Risiken ein. Bringen Sie sich und alle im Haus oder in der Wohnung lebenden Personen und Tiere in Sicherheit. So gehen Sie im Schadenfall vor: