Wie hoch sind Ihre Steuern? Berechnen Sie ganz einfach, wie viel Steuern Sie dieses Jahr zahlen müssen und welchen Betrag Sie mit Einzahlungen in die Vorsorge sparen können.
Die Steuern von Privatpersonen setzen sich aus drei Hauptelementen zusammen: der Bundessteuer, der Kantonssteuer und der Gemeindesteuer. Die Bundessteuer wird als Prozentsatz des steuerbaren Einkommens erhoben. Die Kantonssteuer variiert je nach Kanton. Die Gemeindesteuer wird oft ebenfalls vom Kanton oder je nach Wohnort direkt von der Wohngemeinde erhoben.
Die Höhe der Steuern ist unter anderem abhängig von Einkommen, Vermögen, Zivilstand, Konfessionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder und Wohnort.
Die Regeln zu den Steuerabzügen unterscheiden sich kantonal. Informieren Sie sich immer bei der zuständigen Steuerverwaltung. Die folgenden Steuerabzüge werden häufig geltend gemacht:
Den grössten Steuervorteil geniessen Sie mit einer gebundenen Vorsorge der Säule 3a. Denn diese Vorsorgeform wird vom Bund gefördert und die jährlichen Beiträge dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zudem werden 3a-Guthaben bei der Auszahlung einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem separaten Steuersatz besteuert. Die Maximalbeiträge für die Säule 3a werden jährlich vom Bund festgelegt.
Bei der freien Vorsorge Säule 3b können die jährlichen Prämien in der Regel nicht bei den Steuern abgezogen werden. Dafür sind die Auszahlungen meistens steuerfrei. Und während der Vertragsdauer muss lediglich der aktuelle Rückkaufswert als Vermögen deklariert werden. Unter bestimmten Bedingungen ist die Auszahlung von Vorsorgelösungen gegen Einmalprämie in der Säule 3b steuerfrei.
Eine Säule 3a bei einer Versicherung bietet einen garantierten Zinssatz und damit Planungssicherheit. Die Versicherung kann auch eine freiwillige Überschussbeteiligung gewähren, die eine zusätzliche Rendite ermöglicht.
Eine Säule 3a bei einer Versicherung kann mit einem Todesfall- und einem Erwerbsunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Dies bedeutet, dass im Falle eines vorzeitigen Ablebens die Begünstigten die vertraglich vereinbarte Leistung erhalten oder bei einer Invalidität die Versicherung die Beiträge weiterbezahlt und so das Sparziel in jedem Fall erreicht wird. Dies ist besonders wichtig für Personen, die keine andere Absicherung haben oder sich ganz der Familienbetreuung widmen.
Sie erhöhen Ihr Pensionskassenguthaben und verbessern Ihre finanzielle Absicherung im Alter. Je nach Höhe des Einkaufsbetrags können Sie damit Ihre monatliche Rente steigern. Für Personen mit einer Rentenlücke und dem Wunsch nach Sicherheit kann das sinnvoll sein, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Sie sparen Steuern. Wenn Sie freiwillig einen Betrag in Ihre Pensionskasse einzahlen, können Sie diesen in der Regel von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Das senkt Ihre Steuerlast im Jahr der Einzahlung. Zudem profitieren Sie von der oft höheren Verzinsung Ihres Pensionskassenguthabens im Vergleich zu einem normalen Bankkonto.
Wenn Sie einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse tätigen, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben später trotzdem teilweise oder ganz als Kapital beziehen. Dies hängt jedoch von den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse ab, die Sie vor einem Einkauf unbedingt prüfen sollten.
Auszahlungen aus der Säule 3a und Kapitalbezüge aus der Pensionskasse werden getrennt vom übrigen Einkommen einmalig und zu einem separaten Steuersatz besteuert – dem sogenannten Kapitalleistungssteuerstatz. Wenn Sie Bezüge aus der 3. Säule und der Pensionskasse gestaffelt vornehmen, können Sie die Steuerhöhe zusätzlich positiv beeinflussen.
Wie viel Steuern müssen Sie bezahlen, wenn Sie Geld aus Ihrer Pensionskasse oder der Säule 3a beziehen? Berechnen Sie die Kapitalleistungssteuern.