Besondere Beachtung verdienen Mütter und Väter, die nicht oder nur reduziert arbeiten und sich um die Kinder kümmern. Auch hier ist eine individuelle Erwerbsunfähigkeitsrente sinnvoll. Denn oft ist im Invaliditätsfall eine zusätzliche Kinderbetreuung oder eine Haushalthilfe notwendig. Bei nicht verheirateten Paaren müssen zudem für die nichterwerbstätige Person AHV-Minimalbeiträge geleistet werden, da sonst Lücken bei der Invaliditätsleistung entstehen können. Und wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, muss unbedingt den Unfallschutz bei der Krankenkasse einschliessen, da dieser sonst im privaten Alltag nicht abgedeckt ist.
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