Wer kennt das nicht: Der Einkaufswagen ist so voll, dass man sich fragt, wer das alles eigentlich essen soll. Am Parkplatz geht es dann ans Einräumen - wie bei Tetris, wird geschlichtet und jeder Zentimeter im Kofferraum optimal ausgenutzt. Und als man sich umdreht und das nächste Stück aus dem Einkaufswagen nehmen möchte, merkt man das etwas fehlt. Ganz genau: das Wagerl.
Als ich gerade meinen Wochenendeinkauf vom Einkaufswagen in mein Auto geräumt habe, hat sich der Einkaufswagen selbstständig gemacht und krachte dabei in ein anderes Auto. Wem muss ich jetzt diesen Schaden melden, meiner Haushalts-Haftpflicht- oder meiner Kfz-Versicherung?
"Ob man den Schaden der KFZ-Versicherung oder der Haushalts-Haftpflichtversicherung melden muss, ist abhängig davon, ob der Beladevorgang bereits abgeschlossen ist.
War man gerade dabei die Einkäufe vom Einkaufswagen in das Kfz zu räumen, entstand der Schaden beim Be- und Entladen des Fahrzeuges. Es handelt sich somit um einen Kfz-Schaden.
In allen anderen Fällen - also sobald alle Einkäufe verstaut wurden - handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, dieser wird durch die Haushaltsversicherung abgedeckt.
Hier gibt's mehr Informationen zur KFZ-Versicherung und zur Haushaltsversicherung von Helvetia.