Es handelt sich um die nachfolgenden Paragrafen:
Die wichtigsten Änderungen können exemplarisch und überblicksmäßig wie folgt festgehalten werden:
Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die nach dem Inkrafttreten (1. Juni 2023) angemeldet werden. "Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten, müssen binnen zwei Jahren (bis 1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind." Diese Meldung hat beim jeweiligen Gemeindeamt zu erfolgen.
Wo kann ich den gesamten Gesetzestext nachlesen und was bedeuten die Änderungen konkret für mich?
Hier finden Sie die entsprechenden Informationen für Niederösterreich. Da es Ausnahmebestimmungen gibt, lohnt es sich, darin nachzulesen und individuell herauszufinden, welche Änderungen auf Sie als (zukünftige:r) NÖ Hundehalterin bzw. Hundehalter zukommen. Ebenso ist hier eine Übersicht über die einzelnen Gesetzesbestandteile zu finden. Auch Ihre Gemeinde hat womöglich einen entsprechenden Aushang, der kompakt die Hauptpunkte der Änderungen zusammenfasst.
Das novellierte niederösterreichische Hundehaltegesetz zielt darauf ab, Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen durch die Hundehaltung zu vermindern. Anlasspunkte sind Vorfälle, wie Hundebisse, die eine umfassende Behandlung nach sich ziehen können. Derartige Verletzungen sind oftmals auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen - es ist daher empfehlenswert, sich regional über die gültigen Bestimmungen zu informieren.